Tawern - Könen [71036]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Trier-Land, dem Amtsblatt der Stadt Trier sowie im Trierischen Volksfreund.

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Tawern-Könen

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)


I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Tawern-Könen

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Tawern-Könen durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Von dem verbleibenden Restkassenbestand werden nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung jeweils 5.000,00 € an die Ortsgemeinden Tawern und Könen sowie 1.000,00 € an die Ortsgemeinde Wasserliesch zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben. Der Rest wird der Bundesstraßenverwaltung übergeben, da diese zum Großteil die Eigenleistung in dem Verfahren getragen hat. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.
Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.


Fußnote:
1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Hierbei sind beson­dere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite für das Dienstleistungs­zentrum Ländlicher Raum unter https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/SERVICE/Elektronische-Kommunikation und für die ADD unter https://add.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ ausgeführt sind.

Trier, den 19.02.2025

DLR Mosel

Im Auftrag

Gez. Simon Liefgen

letzte Aktualisierung: 02/19/2025
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Verfahren wurde eingeleitet, um die agrarstrukturellen Zielsetzung der ländlichen Bodenordnung, die Vermeidung bzw. Verminderung der Nutzungskonflikte im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Ortsumgehung Konz-Könen (Bundesstraße B 51) sowie der hierfür erforderlichen Ausgleichs- und Kompensationsflächen zusammen mit den notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu realisieren.
Das Verfahren dient auch in besonderem Maße dem Erhalt und der Offenhaltung der Kulturlandschaft.
Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden im Einzelnen die nachfolgenden Ziele verfolgt:
- Verbesserung der Flächen- und Bewirtschaftungsstrukturen sowohl in der Feldflur als auch in den Waldflächen
- Lösung von Landnutzungskonflikten im Zusammenhang mit der Ortsumgehung Konz-Könen (Bundesstraße B 51)
- Flächenbereitstellung für den Bau der Umgehungsstraße Konz-Könen (B 51)
- die Bewahrung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft durch Nutzung und Bewirtschaftung
- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopsystemen
- die Entwicklung eines funktionsfähigen, möglichst naturnahen Wasserhaushaltes
Durch die neuen Regelungen der Besitz- und Eigentumsverhältnisse werden auch die Grundlagen für Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsbetriebe, der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung geschaffen.
Das Verfahrensgebiet wurde unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse, des Straßen- und Wegenetzes, der Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse sowie unter Berücksichtigung der kataster- und vermessungstechnischen Erfordernisse so begrenzt, dass die mit der ländlichen Neuordnung in der Feldflur angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in besonderem Maße die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung möglichst vollkommen erreicht und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Wasserwirtschaft ermöglicht werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/10/2008
Anordnungsbeschluss 12/30/2008
Wahl des Vorstandes der TG 06/30/2009
Feststellung der Wertermittlung 02/13/2013
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 12/12/2014
Planwunschtermin 11/19/2012
Allgemeiner Besitzübergang 10/15/2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 07/06/2016
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01/28/2020
Berichtigung der öffentlichen Bücher 10/28/2020
Schlussfeststellung 02/19/2025
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 30.12.2008
Einladung zur Vorstandswahl
1. Änderungsbeschluss vom 25.10.2010
2. Ergebnisse der Wertermittlung
und Planwunsch
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Vorläufige Anordnung
2. Änderungsbeschluss vom 30.10.2014
(eingestellt am 04.11.2014)
Rohplanvorlage
(eingestellt am 24.06.2015)
Vorläufige Besitzeinweisung
(eingestellt am 22.09.2015)
Überleitungsbestimmungen
(eingestellt am 22.09.2015)
Vollmachtsvordruck
(eingestellt am 06.10.2015)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 10.03.2016)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
- Broschüre
- Sortenbeschreibungen
(eingestellt am 10.03.2016)
Änderungsbeschluss vom 01.06.2016
(eingestellt am 01.06.2016)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 02.06.2016)
Obstbaumschnittkurs
(eingestellt am 18.01.2017)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
Antragsformular 2017
(eingestellt am 19.01.2017)
Änderungsbeschluss vom 15.05.2017
(eingestellt am 16.05.2017)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 31.05.2017)
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich

- Bewerbung
- Zuteilungsbedingungen

(eingestellt am 18.12.2018)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 23.01.2019)
Ausführungsanordnung gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(eingestellt am 29.02.2020)
Schlussfeststellung gem. § 149 FlurbG
(neu eingestellt am 19.02.2025)
 
5. Kartenoben
 
Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!

Verfahrenskarte
Wertermittlungskarte
Karte zur Rohplanvorlage
(eingestellt am 10.06.2015)
Karte zur Besitzeinweisung
(eingestellt am 21.09.2015)
Karte zur Planvorlage
(eingestellt am 02.06.2016)
Übersichtskarte zum Nachtrag I
(eingestellt am 02.06.2017)
Übersichtskarte Masseland
(eingestellt am 07.01.2019)
Übersichtskarte zum Nachtrag II
(neu eingestellt am 24.01.2019)
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Franz Greis
Anschrift:
Reiniger Str. 33, 54329 Konz-Könen
Telefon:
06501 / 17569
Email:
sonstige Mitglieder:
Breit Roland
Fell Friedhelm
Schiff Gottfried
Duchemann Sven
Wincheringer Peter
Rausch Herbert
Becker Norbert
Harig Michael
Harig Johann
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Lehnart, Lisa-Marie
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
432 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
795
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung
von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Tawern-Könen
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 84 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 16 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Konz, Oberbillig, Tawern, Wasserliesch
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung