Wege - und Gewässerplan (Plan nach § 41 FlurbG)

Der Wege- und Gewässerplan (WuG-Plan) ist ein Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen und trifft insbesondere Aussagen über
  • die Einziehung, Änderung oder Neuausweisung von Wegen
    und
  • die landespflegerischen, wasserwirtschaftlichen und bodenverbessernden Anlagen einer Flurbereinigung.

Er besteht aus der Karte zum Plan, dem Erläuterungsbericht und dem Verzeichnis der Festsetzungen und wird mit den Trägern öffentlicher Belange erörtert.
Die Neugestaltungsgrundsätze des Flurbereinigungsgebietes werden beim Entwurf des WuG-Plan zugrunde gelegt.

Der Plan wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde festgestellt bzw. genehmigt.