Elztal I [31148] Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1 |  |
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Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Mayen |
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 | Verfahrensstand
Die Ausführungsanordnung wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2023 erlassen. Die Berichtigung von Grundbuch und Kataster wird in Kürze beantragt. |  |
 |  |  | letzte Aktualisierung: 05/17/2023 |  |
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1. Verfahrensgebiet |  | | oben |
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Verfahrensgebiet.pdf |
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2. Ziele des Verfahrens |  |  | oben |
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 | Das Flurbereinigungsverfahren Elztal I umfasst die Flächen zwischen Monreal und der Kreisgrenze südlich und westlich von Bermel. Das Verfahrensgebiet wird im Osten durch das Thürelzerbachtal und im Westen durch den an die Elztalaue angrenzenden Wald bzw. die Verfahrensgrenze des ehemaligen Flurbereinigungsverfahrens Münk begrenzt.
Für große Teile des Flurbereinigungsgebietes liegt derzeit noch Urkataster vor. Insbesondere der überwiegende Teil der Gemarkung Bermel ist hiervon maßgeblich betroffen. Sowohl in den landwirtschaftlichen, als auch in den forstwirtschaftlichen sowie den Ortslagenflächen liegt eine große Besitzzersplitterung vor. Die kleinparzellaren Strukturen lassen zum Großteil eine wirtschaftliche Bewirtschaftung für die Landwirtschaft nicht zu. Neben der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit ist aber auch die Erlangung rechtssicherer Grenzen ein wichtiger Grund für die Durchführung der Bodenordnung. In großen Teilen stimmt die Örtlichkeit nicht mehr mit dem Katasternachweis überein, was insbesondere bei der EU-Flächenkontrolle für die Landwirte zu nicht unerheblichen Problemen führt. Aber auch im Hinblick auf eine private Nutzung durch die Beteiligten ist die Erlangung der Rechtssicherheit von entscheidender Bedeutung. Sowohl in den ins Verfahren einbezogenen Teilen der Ortslagen Bermel, Fensterseifen und Niederelz und des Heunen, als auch in den zugezogenen Waldgebieten der Gemarkung Bermel ist die Schaffung sicherer Grundstücksgrenzen und Rechtsverhältnisse unverzichtbar. Durch das einzuleitende Bodenordnungsverfahren werden die Eigentümer vielfach erstmals in die Lage versetzt ihre Grundsstücke rechtssicher zu nutzen.
Im Zuge eines freiwilligen Landtauschverfahrens hat der Kreis Mayen - Koblenz umfangreiche Flächen im Elztal erworben. Zur Umsetzung wasserwirtschaftlicher Ziele (Gewässerpflegeplan) ist es jedoch erforderlich diese erworbenen Grundstücke in Gewässernähe zu verlegen um Maßnahmen des Gewässerpflegeplanes sinnvoll umsetzen zu können. Dies ist ausschließlich im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens möglich. Weiterhin soll im Verfahrensverlauf sichergestellt werden, dass die gesamte Elztalaue langfristig in der Bewirtschaftung durch die Landwirtschaft bleibt. Dies ist ebenfalls nur durch ein der Bodenordnung angegliedertes Bewirtschaftungskonzept erreichbar. Auch die durchgeführte Untersuchung hat aus landespflegerischer Sicht diese Auffassung geteilt und sieht ein enormes landespflegerisches und ökologisches Potential welches nur durch ein Bodenordnungsverfahren sinnvoll und homogen umgesetzt werden kann.
Ein weiterer Schwerpunkt für die Einleitung des Bodenordnungsverfahrens Elztal I liegt in der Entwicklung touristischer Ziele der Elztalregion. Nur im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens ist es möglich einen dringend notwendigen Lückenschluss eines durchgängigen Radweges von Monreal nach Kelberg, und damit die Anbindung an den Maare - Mosel - Radweg, sowie zum Nürburgring zu schaffen. Hierdurch sind erhebliche Verbesserungen des touristischen Angebotes möglich. Begleitende, und ebenfalls im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens durchzuführende Maßnahmen sollen dies noch maßgeblich unterstützen. Insgesamt kann durch das einzuleitende Bodenordnungsverfahren Elztal I sowohl die land- und forstwirtschaftliche Entwicklung, als auch wasserwirtschaftliche und landespflegerische Erfordernisse sowie die touristische Entwicklung nachhaltig gesichert werden. Die Herbeiführung einwandfreier Rechtsverhältnisse ist für den einzelnen Grundstückseigentümer ein wichtiger Schritt zur Sicherung und Wertsteigerung seines Eigentums. Insbesondere in den ins Verfahrensgebiet einbezogenen Ortslagenbereichen ist dies von erheblicher Wichtigkeit.
Die Bodenordnung ermöglicht weiterhin das vorhandene, teilweise nicht mehr an die heutigen landwirtschaftlichen Verhältnisse angepasste Wegenetz den erforderlichen Bedürfnissen anzupassen und zu verbessern. Dabei ist sowohl die Vergrößerung von Schlaglängen, und damit der Wegfall von Wegen |  |
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3. Verfahrensablauf |  | oben |
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4. Bekanntmachungen |  |  | oben |
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 | Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen! |  |
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5. Karten |  |  | oben |
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6. Vorstand der TG |  |  | oben |
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7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen | oben |
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 | Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG |  |
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8. Verfahrensdaten |  |  | oben |
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9. Verfahrensbilder |  |  | oben |
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