Walporzheim [31033] Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1 |  |
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Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Mayen |
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 | Auswirkungen der Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Entwicklung um das Coronavirus sind wir leider gezwungen einige Maßnahmen zu veranlassen. Der Schutz der Teilnehmer/innen der Flurbereinigungsverfahren und unserer Mitarbeiter/innen hat für uns oberste Priorität. Um unsere Mitarbeiter/innen zu schützen arbeiten diese bereits teilweise von zu Hause aus. Selbstverständlich sind wir telefonisch oder per E-Mail weiterhin erreichbar. Für die meisten Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich. Bitte verzichten Sie daher auf Ihr persönliches Erscheinen am DLR.
Die Außendiensttätigkeit unserer Mitarbeiter/innen wurde erheblich eingeschränkt. So werden derzeit ausschließlich Außendienste ohne Kundenkontakt durchgeführt. Veranstaltungen mit Kundenkontakt wurden bzw. werden zeitnah abgesagt. Neue Veranstaltungen werden bis auf weiteres nicht terminiert, da die Dauer der Einschränkungen derzeit nicht absehbar ist. Alle weiteren Arbeiten ohne direkten Kundenkontakt werden selbstverständlich fortgeführt.
Mit unseren Maßnahmen möchten wir die Anstrengungen zur Verlangsamung der Virusausbreitung unterstützen. Für Verzögerungen im Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens bitten wir um Ihr Verständnis. |  |
 |  |  | letzte Aktualisierung: 11/17/2022 |  |
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1. Verfahrensgebiet |  | | oben |
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Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Walporzheim umfasst alle Rebflächen und sonstigen Flächen zwischen der Bundesstraße 267 und dem Verbindungsweg Hohenzollern – Försterhof – Bunte Kuh sowie die noch nicht flurbereinigten Rebflächen nördlich dieses Verbindungsweges in den Gewannen „Hinter dem Altenweg“, „Ober dem Altenweg“ und „Auf dem Altenwegsfeld“. Das Verfahrensgebiet hat eine Gesamtfläche von rd. 79 ha, davon ca. 40 ha Rebfläche. |
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 | Verfahrenskarte: download |
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2. Ziele des Verfahrens |  |  | oben |
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 | Das Flurbereinigungsgebiet ist so begrenzt, dass die angestrebten Maßnahmen der Landeskultur und Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Umwelt- und Naturschutzes und der touristischen Infrastruktur durchgeführt und auftretende Landnutzungskonflikte gelöst werden können.
Der Wegeaufschluss innerhalb des Flurbereinigungsgebietes ist insgesamt nicht ausreichend, so dass auch aus diesem Grund kaum Möglichkeiten zum rationellen Maschineneinsatz bestehen. In weiten Teilen der Steillage fehlt die Erschließung ganz. Zudem sind im Bereich des vorhandenen Auffahrtsweges zum Försterhof die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse zu verbessern.
Ziel des Verfahrens muss es daher sein größere Bewirtschaftungseinheiten zu bilden und die Voraussetzungen für die maschinelle Bewirtschaftung zu verbessern. Die verschiedenen Nutzungsansprüche an die Landschaft sind harmonisch zu verbinden, indem für einen Ausgleich zwischen den Interessen des Weinbaus und den Belangen von Arten- und Biotopschutz und der Erhaltung des traditionellen Landschaftsbildes gesorgt wird. Das bedeutet auch, dass auf Planierungen in den Terrassenlagen verzichtet wird.
Ziel ist es auch der Verbrachung von Rebflächen entgegenzuwirken. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn über die Verbesserung der Erschließung, der Sanierung von Trockenmauern und der Grundstücksstruktur der Anreiz für eine Weiterbewirtschaftung der Rebflächen besteht. Wenn möglich, sind aufgelassene Rebflächen zur Erhaltung des traditionellen Landschaftsbildes wieder einer Weinbergsnutzung zuzuführen. Gleichzeitig sind vorhandene wertvolle Biotopstrukturen zu erhalten und zu sichern und durch sinnvolle landespflegerische Maßnahmen zu ergänzen und weiterzuentwickeln. |  |
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3. Verfahrensablauf |  | oben |
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4. Bekanntmachungen |  |  | oben |
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 | Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen! |  |
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Flurbereinigungsbeschluss | |
Prüfung der Umweltauswirkungen
des Planes §41 FlurbG | |
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung | |
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung | |
Überleitungsbestimmungen | |
Ladung zur Planvorlage | |
Vollmachtsvordruck | |
Ladung zum Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan | |
Ladung zum Nachtrag III zum Flurbereinigungsplan | |
Öffentliche Bekanntmachung Masseland-Vergabe mit Karte, Zuteilungs-Bedingungen und Angebotsvordruck | masseland_dina0.pdf obek_masseland.pdf zuteilg_bedingungen.pdf angebot_vordruck.doc |
Ladung zum Nachtrag VI zum Flurbereinigungsplan | |
Ladung zum Nachtrag VII zum Flurbereinigungsplan | |
Ausführungsanordnung | |
11. Änderung Wege- und Gewässerplan - Bestandteile der Plangenehmigung
Genehmigung Karte
Verzeichnis der Festsetzungen Erläuterungsbericht
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5. Karten |  |  | oben |
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Feststellung der Wertermittlung | |
Karte zum Wege- und Gewässerplan | |
Karte des Neuen Bestandes | |
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6. Vorstand der TG |  |  | oben |
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7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen | oben |
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 | Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG |  |
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8. Verfahrensdaten |  |  | oben |
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9. Verfahrensbilder |  |  | oben |
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© DLR |
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Bilder vom gemeinsamen Begang des "Winzerweges" von Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, Vertretern der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, DLR und VTG im Januar 2009. Mögliche Maßnahmen am Winzerweg wurden besprochen. |
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