Untere Ruwer [71085]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Ruwer und Schweich an der Römischen Weinstraße sowie in der Rathaus-Zeitung der Stadt Trier


Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Untere Ruwer; Flurbereinigungsplan, Nachträge, Spruchstelle/OVG

Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplanes Untere Ruwer


Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Untere Ruwer wird gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplanes auf


Dienstag, den 22.09.2026 um 11.00 Uhr
im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Zimmer-Nr. 114/115

anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden.

Der durch den Nachtrag III geänderte Flurbereinigungsplan liegt am

Dienstag, den 22.09.2026 in der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr
im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Zimmer-Nr. 114/115

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Zur gleichen Zeit werden Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (im folgenden kurz „DLR“ genannt) zur Erläuterung und zur Auskunftserteilung anwesend sein. Auf Antrag können einzelne Beteiligte zu einem späteren Zeitpunkt in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen werden. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Die Karten können auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de eingesehen werden (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren → Untere Ruwer → 5. Karten → Zuteilungskarte_Nachtrag3_nord.pdf bzw. Zuteilungskarte_Nachtrag3_sued.pdf).

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.

Der Nachtrag III zum Flurbereinigungsplan Untere Ruwer wurde aufgestellt,
1.zur Erledigung von Anträgen, die dem Zweck des ländlichen Bodenordnungsverfahrens dienen,
2. zur Erledigung der von einzelnen Beteiligten gegen den Flurbereinigungsplan erhobenen Widersprüche,
3.zur Übernahme von Änderungen im alten Bestand, die vom Amtsgericht Trier mitgeteilt wurden (auch Belastungen),
4. zur Regelung des Bewässerungsprojektes Kasel und Gründung des Wasser- und Bodenverbandes (WaBo Kasel) und
5. zur Löschung von Regelungsvorbehalten.

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses - entweder im Anhörungstermin am 22.09.2026 vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin (also vom 23.09.2026 bis 06.10.2026) schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift (letzteres nur beim DLR Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier) erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche werden in eine Niederschrift aufgenommen.

Vor dem Anhörungstermin am 22.09.2026 beim DLR oder sonstigen Stellen eingehende Schreiben oder Vorsprachen können nicht als Widersprüche gegen die Regelungen des Nachtrages III zugelassen werden.
Hierauf wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die keine Widersprüche erheben oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen. Dies gilt auch für die Vertretung durch den Ehepartner bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

Der Vollmachtgeber muss seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung kosten- und gebührenfrei.

Liegt dem DLR bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt.

Vollmachtsvordrucke können beim DLR Mosel in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren → Untere Ruwer → 10. Formulare und Merkblätter) zum Download bereit.

Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken:
Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.
Das eingetragene Recht bleibt - sofern es nicht die Festsetzung „im Grundbuch eingetragene, zu löschende Rechte, Lasten und Beschränkungen“ erhält - im Flurbereinigungsverfahren durch Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt, und der neue Grundbesitz tritt bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes.

Besitz, Verwaltung und Nutzung der von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücke gehen am 23.09.2026 auf die neuen Planempfänger über.


Die im Nachtrag festgesetzten zu zahlenden bzw. zu erhaltenden Geldausgleiche werden fällig einen Monat nach schriftlicher Anforderung bzw. Mitteilung. Über die auszuzahlenden Geldausgleiche erhalten die betroffenen Teilnehmer einen Scheck bzw. eine Aufforderung, ihre Bankverbindung mitzuteilen.


Im Auftrag


Gez. Georg Roth
letzte Aktualisierung: 08/24/2026
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Flurbereinigungsverfahren dient vor allem der Sicherstellung der weinbaulichen Nutzung im unteren Ruwertal durch Rationalisierung in der Außenwirtschaft und der damit verbundenen Senkung der Bewirtschaftungskosten.

Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden deshalb insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- die Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft. Durch die Ausweisung von zusammenhängenden Weinbergsarealen in den Weinbauzonen (Kernlagen) soll den Winzerbetrieben eine Zukunftsperspektive geschaffen werden;
- die Verbesserung der Besitz- und Bewirtschaftungsstrukturen in den Weinbergsflächen durch Arrondierung und Umstellung auf moderne Erziehungsarten;
- die Verbesserung der Erschließung und der Direktzugfähigkeit;
- die geordnete Entflechtung zwischen weinbaulich genutzten Flächen (Weinbauzonen, Kernlagen) und künftig aufzugebenden Flächen.

Das Verfahren dient unter anderem auch wasserwirtschaftlichen, landespflegerischen und touristischen Zielen.
Hierzu zählen:
- die Ausweisung von Gewässerrandstreifen entlang der Bachläufe Ruwer, Eitelsbach, Wenigbach, Kundelbach
- die Reduzierung der Erosionsgefährdung in den Weinbergen durch Wasserrückhaltung;
- die Entbuschung und Offenhaltung von Weinbergsbrachen;
- die Einbindung von aufgegebenen Rebflächen in das Ausgleichsflächenkonzept der Gemeinden;

Damit leistet das ländliche Bodenordnungsverfahren einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der WeinKulturLandschaft im Ruwertal.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 12/14/2015
Wahl des Vorstandes der TG 04/19/2016
Feststellung der Wertermittlung 09/07/2018
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03/07/2018
Planwunschtermin 07/30/2018
Allgemeiner Besitzübergang 11/01/2019
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 10/29/2019
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 14.12.2015
(eingestellt am 15.12.2015)
Signalisierung von Vermessungspunkten für
die Luftbildvermessung

(eingestellt am 16.02.2016)
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Untere Ruwer
(eingestellt am 05.04.2016)
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und
2. Ladung zum Planwunschtermin

(eingestellt am 16.05.2018)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(neu eingestellt am 11.09.2018)
Rohplanvorlage (Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanentwurfes)
(eingestellt am 11.04.2019)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 26.09.2019)
Anordnung über die Vorläufige Besitzeinweisung
(eingestellt am 02.10.2019)
Überleitungsbestimmungen zur
vorläufigen Besitzeinweisung
(eingestellt am 02.10.2019)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 04.03.2020)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"

- Antragsformular 2020
- Broschüre

(eingestellt am 09.03.2020)
1. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 08.04.2020)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 02.02.2021)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"

- Antragsformular 2021
- Sortenbeschreibung

(eingestellt am 18.03.2021)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 23.03.2021)
II. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 19.05.2021)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereini-
gungsplanes
(eingestellt am 02.11.2021)
Hebung von Beiträgen zu den Flurbereinigungskosten
(eingestellt am 22.02.2023)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen; 4. Änderung
Erläuterungsbericht (eb) und Verzeichnis der Festsetzung (vdf)
(eingestellt am 13.04.2023)

Deckblatt und Ausfertigung
(eingestellt am 12.06.2023)
Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Kasel vom 27.04.2023
(eingestellt am 03.08.2023)
Einladung zur Mitgliederversammlung des „Wasser- und Bodenverbandes Kasel“ zur Wahl des Vorstandes
(eingestellt am 07.11.2023)
Änderung der Satzung des "Wasser- und Bodenverbandes", Kasel
(eingestellt am 25.06.2024)
III. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 03.09.2024)
6. Änderung Plan nach § 41 FlurbG
(eingestellt am 23.09.2024)
6. Änderung Plan nach § 41 FlurbG
(eingestellt am 23.09.2024)
6. Änderung Plan nach § 41 FlurbG
(eingestellt am 23.09.2024)
Genehmigung Wasserbehördlicher Bescheid
(eingestellt am 16.10.2024)
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der Genehmigung der 6. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen...
(neu eingestellt am 07.11.2024)
 
5. Kartenoben
 
Gebietskarte zum Flurbereinigungsbeschluss
(eingestellt am 09.12.2015)
Karte zum Verfahrensgebiet
(eingestellt am 16.12.2015)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
(eingestellt am 13.03.2018)
Wertermittlungskarten Alter Bestand
(eingestellt am 16.05.2018)
Wertermittlungskarten Alter Bestand
- Feststellung der Wertermittlung -
(eingestellt am 13.09.2018)
Karten zur Rohplanvorlage
(eingestellt am 10.04.2019)
Karten zur Planvorlage
(neu eingestellt am 26.09.2019)
Karten zum Nachtrag I
(eingestellt am 02.02.2021)
Karten zum Nachtrag II)
(eingestellt am 26.10.2021)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen;
4. Änderung
Karte zum Plan (karte)
(eingestellt am 13.04.2023)
Beteiligung Träger öffentlicher Belange (5. Änderung WuG-Plan)
Gebietskarte zum III. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 05.09.2024)
Gebietskarte_Aenderungsbeschluss_29.08.2024_frei.pdfGebietskarte_Aenderungsbeschluss_29.08.2024_frei.pdf
6. Änderung
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
(eingestellt am 23.09.2024)
Karten zum Nachtrag III
(neu eingestellt am 19.08.2026)
Zuteilungskarte_Nachtrag3_Nord_dina0.pdfZuteilungskarte_Nachtrag3_Nord_dina0.pdf

Zuteilungskarte_Nachtrag3_Sued_dina0.pdfZuteilungskarte_Nachtrag3_Sued_dina0.pdf
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Herbert Weis
Anschrift:
Eitelsbacher Weg 9, 54317 Mertesdorf
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
,Herbert Weis,Werner Longen,Erhard Scherf,Ernst Thesen,Josef Longen
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54470 Bernkastel-Kues, Görresstrasse 10
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Roth, Georg
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Ness, Carsten
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
278 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
341
Kosten:
Zuwendungsfähige Ausführungskosten für die Ermittlung des Zuwendungsprozentsatzes
888.108€.
Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Untere Ruwer
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 88 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 12 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Kasel, Mertesdorf, Waldrach
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 
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www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Informationsblatt Vermessung und Abmarkung in Bodenordnungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung zur Selbstvertretung
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel