Das Verfahren Selchenbach liegt in landwirtschaftlich benachteiligtem Gebiet.
Die Durchführung der Bodenordnung in diesem Verfahren hat folgende Ziele:
- Beseitigung der Besitzzersplitterung und damit Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Erhalt und Entwicklung der Kulturlandschaft
- Unterstützung von Dorfentwicklung/Dorferneuerung
- Unterstützung einer eigentums- und umweltverträglichen Herstellung von Infrastrukturmaßnahmen in der Feldlage (Wegebau)
- Unterstützung von Naturschutz/Landespflege, Gewässerentwicklung und Bodenschutz
Die Ortslage der Gemeinde Selchenbach ist in das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren einbezogen.
Mit der Regulierung der Ortslage werden insbesondere nachfolgend genannte Ziele angestrebt:
- Anpassung der Katastergrenzen an den tatsächlichen, örtlichen Verlauf (örtl. Bestand),
- Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen wie Überbauten (unklare Grenz- und Eigentumsverhältnisse),
- Schaffung bzw. Verbesserung der Zuwegung (innerörtliche Erschließung),
- Verbesserung der Bebaubarkeit der Flurstücke,
- Gebäudeeinmessung,
- Festlegung eines von den jeweiligen Grundstückseigentümern einvernehmlich gewünschten neuen Grenzverlaufes |