Kruft [31623]

Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff

Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Mayen

 
 
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Kruft wird nach den §§ 87 ff Flurbereinigungsgesetz durchgeführt. Dem Straßenbaulastträger soll im Verfahren das für den Neubau der B 256 - Ortsumgehung Kruft - (= Unternehmen) benötigte Land in erforderlichem Umfang bereitgestellt werden.
Durch das Bodenordnungsverfahren soll zum Einen der entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden, zum Anderen können durch das Unternehmen entstehende Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden. So werden z.B. die durch die geplante Straße bedingten Besitzzersplitterungen und Zerschneidungsschäden durch die Neueinteilung des Verfahrensgebietes mit möglichst großzügiger Zusammenlegung vermieden. Das Wegenetz wird diesen neuen Verhältnissen und insbesondere auch den Erfordernissen einer zeitgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung angepasst.
Weiterhin wurden auch die über den eigentlichen Einwirkungsbereich hinausgehenden Flächen in das Verfahren einbezogen, um den Landverlust bei jedem einzelnen Eigentümer zu minimieren und die festgestellten allgemeinen Mängel der Agrarstruktur zu beseitigen.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 09/13/2001
Anordnungsbeschluss 12/12/2001
Wahl des Vorstandes der TG 10/29/2002
Feststellung der Wertermittlung 11/16/2004
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 12/20/2006
Planwunschtermin 04/26/2007
Allgemeiner Besitzübergang 09/01/2009
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 08/31/2010
Eintritt des neuen Rechtszustandes 12/07/2011
Berichtigung der öffentlichen Bücher 12/30/2016
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Informationen der Flurbereinigungsbehörde zum aktuellen Verfahrensstand sowie der in 2015 geplanten Arbeiten

Nachdem die Straßenbauarbeiten an der Ortsumgehung Kruft (B256) abgeschlossen wurden, konnte die endgültige Vermessung vorgenommen werden die nunmehr in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan aufgenommen wird.
Die Flurbereinigungsbehörde beabsichtigt ferner die Berichtigung von Liegenschaftskataster und Grundbuch im Laufe des Jahres zu veranlassen. Über die erfolgte Berichtigung des Grundbuches werden die Eigentümer vom Grundbuchamt entsprechend informiert.
Des Weiteren soll das Verfahren Kruft in 2015 abgerechnet werden mit dem Ziel die Beitragsveranlagung gegen Ende des Jahres vorzunehmen.
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Walter Kill
Anschrift:
Katharinenhof, 56642 Kruft
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Schmitz, Alfons
Schneichel, Rudolf
Frisch, Peter
Breil, Norbert

Stellvertreter:
Zieglowski, Marco
Becker, Walter
Weiler, Ewald
Geisen, Walter
Luxem, Ottmar
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayenoben
 
zuständige Abteilung:
Anschrift:
Email:
 
Gruppenleitung:
Haack, Astrid
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Reiser, Hans-Werner
Sachgebietsleitung Landespflege:
Jacoby, Heike
Sachgebietsleitung Bau:
Buhle, Stefan
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Verfahrensgröße:
684 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
542
Kosten:
rd. 950.000 € Euro
Finanzierung:
Es erfolgt eine Anteilsfinanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.
Die verbleibenden Kosten werden mit 80 % durch die öffentliche Hand bezuschusst. 20 % verbleiben mithin bei den Eigentümern und werden auf diese umgelegt.
beteiligte Gemeinden:
Kruft, Mendig, Nickenich
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung