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in der Gemeinde Neitersen - die Gemarkung Neitersen ganz jedoch mit Ausnahme der Flächen, die dem Flurbereinigungsverfahren Schürdt-Obernau unterlegen haben - die Gemarkung Niederölfen ganz - die Gemarkung Neiterschen ganz jedoch mit Ausnahme der Flächen, die dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Niederwambach-Ratzert zugezogen wurden in der Gemeinde Schöneberg - die Gemarkung Schöneberg ganz jedoch mit Ausnahme der Flächen, die dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Niederwambach-Ratzert zugezogen wurden - Teile der Gemeinde Fluterschen – hier nur die Grundstücke aus der Flur 1, die an die Gemarkung Schöneberg angrenzen. Ob Ihr Grundstück im Verfahren ist, entnehmen Sie bitte 4. Bekanntmachungen
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken