Kesseling-Dorf [31126]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Mayen

 
 
Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan
Anfang Dezember 2020 wird der Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan bekanntgegeben. Die vom Nachtrag Betroffenen erhalten eine entsprechende Ladung und einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan!
letzte Aktualisierung: 12/01/2022
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 32,2895 ha und umfasst den Bereich der bebauten Ortslage Kesseling sowie angrenzende, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Im Westen wird das Verfahren im Bereich der Landesstraße 85 ca. 100m westlich des ersten Hauses abgegrenzt. Die nördliche Abgrenzung beinhaltet einige Flurstücke der Feldlagenbezeichnung „In Euzemich“. Die östliche Begrenzung verläuft bis an die äußere Begrenzung des Baugebietes „Im Stegling“. Die südliche Begrenzung verläuft ca. 140 m südlich des Wohnhauses „Weidenbacher Straße 29 unter Einbeziehung der Feldlagen „Auf dem Schirkel“ und „Auf der Teichwies“.
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Sowohl die bebauten, als auch die unbebauten Flurstücke des Verfahrensgebietes sind teilweise für die jeweilige Nutzung ungünstig geformt. Viele Grundstücke sind nicht, oder unzureichend erschlossen. Nicht alle Besitzstände sind derzeit in gewünschtem und möglichem Umfang arrondiert. In den nicht bebauten Randbereichen ist der Besitz zersplittert. In all den vorgenannten Punkten können im Rahmen der Dorfflurbereinigung gravierende Verbesserungen erzielt werden.

Infolge des geplanten Ausbaus der L85 durch die gesamte Ortslage Kesseling mit einer Gesamtlänge von rd. 1km und der Inanspruchnahme von Flächen aus dem angrenzenden Privateigentum ist eine Neuvermessung des gesamten Straßenbereiches unumgänglich. Gleichzeitig werden Flächen, die derzeit noch im Eigentum des Straßenbaulastträgers stehen, in das Eigentum der angrenzenden Grundstücke übergehen. Sowohl die Vermessung, als auch die erforderlichen geldlichen Berechnungen können in der Flurbereinigung erfolgen und im Flurbereinigungsplan festgesetzt werden.

Die Umsetzung von möglichen Zielen aus der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzept von 2005 bildet ebenfalls einen wichtigen Bestandteil der Flurbereinigung, wie auch die Umsetzung von genannten Zielen aus der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Dorfmoderation aus 2003.

Der Zustand des Liegenschaftskatasters im Verfahrensgebiet ist gemäß Mitteilung des zuständigen Vermessungs- und Katasteramtes als mangelhaft anzusehen. Ausnahme bildet das Baugebiet 'Im Stegling'. Die Erneuerung des Liegenschaftskatasters in Verbindung mit den vorgenannten Zielen dient sowohl der Rechtssicherheit der privaten Grundstückseigentümer, als auch der Rechtssicherheit des öffentlichen Eigentums. Hierdurch wird die bauliche Entwicklung sowohl gefördert, als auch teilweise erstmals ermöglicht.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 12/14/2010
Anordnungsbeschluss 12/15/2010
Wahl des Vorstandes der TG 03/15/2011
Feststellung der Wertermittlung 06/22/2017
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 09/28/2015
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 11/27/2018
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes 11/30/2022
Berichtigung der öffentlichen Bücher 12/12/2022
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Aufklärungsversammlung
obek_aufklgvers_internet.pdf
Vortrag Aufklärungsversammlung
aufklaer_kesseling_7_12.pdf
Flurbereinigungsbeschluss
beschl_internet.pdf
Wahl des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
obek_wahl_internet.pdf
Wahlergebnisse der
Vorstandswahl
Vermessungsarbeiten
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Vorläufige Anordnung
Ladung Bekanntgabe Wertermittlung

Vortrag Anhörungstermin Wertermittlung
vorlage_kesseling.pdfvorlage_kesseling.pdf
Vorläufige Besitzeinweisung

und

Überleitungsbestimmungen
Ladung zu Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Unterlagen Aktion Mehr Grün
Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan
Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan
Ausführungsanordnung
 
5. Kartenoben
 
Karte zum Plan nach §41 mit Legende
Erläuterungsbericht
Karte zur vorläufigen Anordnung
Karte zum Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan
Karte zum Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan
Karte zum Nachtrag III zum Flurbereinigungsplan
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Karl-Heinz Werner
Anschrift:
Gartenstraße 5, 53506 Kesseling
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Petra Uphoff
Gilbert Schachler
Ernst Knebel
Wolfgang Stodden
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayenoben
 
zuständige Abteilung:
Anschrift:
Email:
 
Gruppenleitung:
Haack, Astrid
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Hüttig, Thomas
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Reiser, Hans-Werner
Sachgebietsleitung Landespflege:
Jacoby, Heike
Sachgebietsleitung Bau:
Buhle, Stefan
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
33 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
330
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Kesseling
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vollmacht
Erklärung





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