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Ockfen-Schoden-Irsch [71116] Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1 | |
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Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier |
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© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel | | | |
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| Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Sie wird ortsüblich bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und im Trierischen Volksfreund.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ockfen-Schoden-Irsch,
Landkreis Trier-Saarburg
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
2. Ladung zum Planwunschtermin
I.a) Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ockfen-Schoden-Irsch, Landkreis Trier-Saarburg liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung amDienstag, den 09.01.2024, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am
Mittwoch, den 10.01.2024, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
im Bürgerhaus Ockfen, Herrenbergstr. 4, 54441 Ockfen
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit werden Bedienstete des DLR Mosel zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein. Die Wertermittlungskarten können auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/landentwicklung/Verfahren/alle eingesehen werden (-> Ockfen-Schoden-Irsch -> 5. Karten -> Wertermittlungskarte_Nord.pdf, Wertermittlungskarte_Mitte_West.pdf, Wertermittlungskarte_Mitte_Ost.pdf bzw. Wertermittlungskarte_Sued.pdf; mit der linken Maustaste auf die Karte klicken -> Link in neuem Fenster öffnen).
Sie werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit an dem vorgenannten Tag Gebrauch zu machen.
I.b) Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf
Mittwoch, den 10.01.2024 um 16.00 Uhr
im Bürgerhaus Ockfen, Herrenbergstr. 4, 54441 Ockfen,
zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ockfen-Schoden-Irsch unterliegenden Grundstücke mit Wertermittlungsergeb-
nissen enthält. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen jedoch spätestens am 22.04.2024 bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier eingegangen sein. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
II. Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Flurbereinigungsverfahren über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören (§ 57 FlurbG). Zu diesem sogenannten Planwunschtermin, der am 15.01.2024 beginnt, werden die Teilnehmer durch Einzelladung geladen.
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, hat dieser seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen. Dies gilt auch für die Vertretung von Eheleuten bzw. Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.
Liegt dem DLR Mosel bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt.
Vollmachtsvordrucke können bei dem Vorsitzenden des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Ockfen-Schoden-Irsch, Herrn Klaus Bodem, Schulstr. 13, 54451 Irsch oder beim DLR Mosel in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle (-> Ockfen-Schoden-Irsch -> Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken) zur Verfügung.
Trier, den 07. Dezember 2023
DLR Mosel
Im Auftrag
Gez. Simon Liefgen | |
| | | letzte Aktualisierung: 01/11/2024 | |
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1. Verfahrensgebiet | | | oben |
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| Verfahrenskarte: download |
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2. Ziele des Verfahrens | | | oben |
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| Das Flurbereinigungsverfahren dient vor allem der Sicherstellung der weinbaulichen und landwirtschaftlichen Nutzung durch Rationalisierung in der Außenwirtschaft und der damit verbundenen Senkung der Bewirtschaftungskosten.
Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden im Weinbau deshalb insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- die Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft;
- die Verbesserung der Besitz- und Bewirtschaftungsstrukturen in den Weinbergsflächen,
- die Verbesserung der Erschließung und der Direktzugfähigkeit;
- die geordnete Entflechtung zwischen weinbaulich genutzten Flächen (Kernlagen) und künftig aufzugebenden Flächen.
In den land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen werden folgende Ziele verfolgt:
- Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten,
- Optimierung der Besitz- und Eigentumsstrukturen,
- Verbesserung des landwirtschaftlichen Wegenetzes und
- Förderung der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.
Das ländliche Bodenordnungsverfahren ist in besonderer Weise geeignet, das in Aufstellung befindliche Hochwasserkonzept der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell für die Gemeinden Ockfen, Schoden und Irsch durch ein entsprechendes Flächenmanagement zu unterstützen.
Zu den landespflegerischen Zielsetzungen zählen u.a.:
- Erhaltung und Entwicklung der strukturreichen landwirtschaftlich und weinbaulich genutzten Flächen,
- Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Grünlandflächen unter besonderer Berücksichtigung der geschützten Grünlandflächen (§ 15 Landesnaturschutzgesetz),
- Ausweisung und Entwicklung von Uferrandstreifen entlang der Bachläufe im Rahmen der Aktion Blau Plus,
- Schaffung zusätzlicher Strukturelemente in der landwirtschaftlichen Feldflur (Streuobst, Hecken, Baumreihen) und
- Flächenmanagement zur Ausweisung von Ökokontoflächen im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung.
Unterstützung von Projekten im Bereich des Tourismus (Ausweisung Radwegen, Verbesserung und Aufwertung des Wanderwegenetzes, Neuanlage von Aussichtspunkten).
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3. Verfahrensablauf | | oben |
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4. Bekanntmachungen | | | oben |
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| Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen! | |
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Flurbereinigungsbeschluss
(eingestellt am 13.08.2020) | |
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Einsetzung eines kommissarischen Vorstands
(eingestellt am 24.06.2021) | |
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Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
(eingestellt am 31.08.2021) | |
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Pressemeldung (zur Vorstandswahl)
(eingestellt am 04.11.2021) | |
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1. Ladung zum Anhörungs- und Erläute-
rungstermin über die Ergebnisse der Wert-
ermittlung gemäß § 32 Satz 2 FlurbG
2. Ladung zum Planwunschtermin
und
Informantionen zum Planwunschtermin
(neu eingestellt am 07.12.2023)
Präsentationsfolien (neu eingestellt am 10.05.2024) | |
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5. Karten | | | oben |
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© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel |
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6. Vorstand der TG | | | oben |
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7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier | oben |
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| Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG | |
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8. Verfahrensdaten | | | oben |
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9. Verfahrensbilder | | | oben |
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© DLR |
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10. Formulare und Merkblätter
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken
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