| Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, der Gemeinde Perl, sowie im Trierischen Volksfreund Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bilzingen, Landkreis Trier-Saarburg
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag V geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes
I. Bekanntgabetermin
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bilzingen Landkreis Trier-Saarburg wird den Beteiligten der durch den Nachtrag V geänderte plan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794),
am Montag, den 02.12.2024, vormittags von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr
im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Zimmer-Nr. 114/115
bekannt gegeben.
Der Plan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (im Folgenden kurz „DLR“ genannt) werden die neue Feldeinteilung erläutern und Auskünfte erteilen. Auf Antrag können einzelne Beteiligte zu einem späteren Zeitpunkt in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen werden. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.
Die Zuteilungskarten können auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de eingesehen werden (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren → Bilzingen → 5. Karten → Zuteilungskarte_Nachtrag_5.pdf).
II. Anhörungstermin
Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag V geänderten planes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf
Montag, den 02.12.2024, um 10.30 Uhr
im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Zimmer-Nr. 114/115,
zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden.
Der Nachtrag V zum Flurbereinigungsplan Bilzingen wurde aufgestellt,
1. zur Übernahme von Eigentumsveränderungen im Alten Bestand, soweit sie noch nicht bei der Abfindung berücksichtigt wurden und daher eine Änderung der Abfindung begründen (auch Belastungen),
2. zur nachrichtlichen Wahrung der Festsetzungen durch die Spruchstelle für Flurbereinigung,
3. zur Festsetzung der endgültigen unvermeidbaren Mehr- und Minderbeiträge,
4. zur Festsetzung von Beitragsbefreiungen und
5. zur Aufhebung von Regelungsvorbehalten.
III. Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag V geänderten planes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen (also vom 03.12.2024 bis 16.12.2024) schriftlich, in elektronischer Form nach §3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel,
Tessenowstraße 6, 54295 Trier
oder
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel,
Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues
eingegangen sein.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.
Liegt dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt.
Vollmachtsvordrucke können bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Bilzingen, Herrn Egon Fochs, Neustr. 1, 54457 Wincheringen-Bilzingen oder beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren → Bilzingen → 10. Formulare und Merkblätter) zum Download zur Verfügung.
Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom 18.05.1978 (GVBl S. 271), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280) kosten- und gebührenfrei.
DLR Mosel
Trier, den 05. November 2024
Im Auftrag
(Siegel)
Gez. Simon Liefgen | |