Bilzingen [71068]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, der Gemeinde Perl, sowie im Trierischen Volksfreund
Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bilzingen, Landkreis Trier-Saarburg
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag V geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes

I. Bekanntgabetermin

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bilzingen Landkreis Trier-Saarburg wird den Beteiligten der durch den Nachtrag V geänderte plan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794),

am Montag, den 02.12.2024, vormittags von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr
im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Zimmer-Nr. 114/115

bekannt gegeben.

Der Plan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (im Folgenden kurz „DLR“ genannt) werden die neue Feldeinteilung erläutern und Auskünfte erteilen. Auf Antrag können einzelne Beteiligte zu einem späteren Zeitpunkt in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen werden. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Die Zuteilungskarten können auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de eingesehen werden (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren → Bilzingen → 5. Karten → Zuteilungskarte_Nachtrag_5.pdf).


II. Anhörungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag V geänderten planes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf

Montag, den 02.12.2024, um 10.30 Uhr
im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Zimmer-Nr. 114/115,

zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden.

Der Nachtrag V zum Flurbereinigungsplan Bilzingen wurde aufgestellt,

1. zur Übernahme von Eigentumsveränderungen im Alten Bestand, soweit sie noch nicht bei der Abfindung berücksichtigt wurden und daher eine Änderung der Abfindung begründen (auch Belastungen),

2. zur nachrichtlichen Wahrung der Festsetzungen durch die Spruchstelle für Flurbereinigung,

3. zur Festsetzung der endgültigen unvermeidbaren Mehr- und Minderbeiträge,

4. zur Festsetzung von Beitragsbefreiungen und

5. zur Aufhebung von Regelungsvorbehalten.


III. Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag V geänderten planes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen (also vom 03.12.2024 bis 16.12.2024) schriftlich, in elektronischer Form nach §3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel,
Tessenowstraße 6, 54295 Trier

oder

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel,
Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues


eingegangen sein.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungs­termin nicht zu erscheinen.

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Liegt dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt.

Vollmachtsvordrucke können bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmer­gemeinschaft Bilzingen, Herrn Egon Fochs, Neustr. 1, 54457 Wincheringen-Bilzingen oder beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren → Bilzingen → 10. Formulare und Merkblätter) zum Download zur Verfügung.

Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Verein­fachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom 18.05.1978 (GVBl S. 271), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280) kosten- und gebührenfrei.

DLR Mosel

Trier, den 05. November 2024

Im Auftrag
(Siegel)
Gez. Simon Liefgen

letzte Aktualisierung: 11/06/2024
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Verbesserung der Agrarstruktur (Arrondierung, Verbesserung Wegenetz)
Unterstützung der Dorfinnenentwicklung (Rechts- und Eigentumsregelungen,
Beseitigung baurechtswidriger Zustände, Flächenbereitstellung
für gemeindliche Entwicklung)
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 02/25/2015
Anordnungsbeschluss 12/04/2015
Wahl des Vorstandes der TG 05/23/2016
Feststellung der Wertermittlung 03/04/2020
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 05/07/2018
Planwunschtermin 04/09/2019
Allgemeiner Besitzübergang 08/29/2019
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 06/25/2020
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01/27/2022
Berichtigung der öffentlichen Bücher 07/08/2022
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss
(eingestellt am 07.12.2015)
Signalisierung von Vermessungspunkten für
die Luftbildvermessung

(eingestellt am 03.02.2016)
Aufhebung der Meldepflicht wegen der Signalisierung von Vermessungspunkten
(eingestellt am 17.03.2016)
Einladung zur Wahl des Vorstandes der TG der Flurbereinigung Bilzingen
(eingestellt am 26.04.2016)
1. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 08.03.2018)
Planwunsch (Wissenswertes)
(eingestellt am 20.02.2019)
Merkblatt zur Behandlung von Dauergrünland
(eingestellt am 20.02.2019)
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungs-
termin sowie
Ladung zum Planwunschtermin
(eingestellt am 20.02.2019)
Vorläufige Besitzeinweisung (Teilbesitz- einweisung) gemäß § 65 FlurbG und

Überleitungsbestimmungen
gemäß §§ 62 Abs.3 und 66 FlurbG

(eingestellt am 29.08.2019)
2. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 16.01.2020)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(eingestellt am 04.03.2020)
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 25.06.2020)
Vorläufige Besitzeinweisung (gemäß § 65 FlurbG)
(eingestellt am 11.08.2020)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"

- Antragsformular
- Sortenbeschreibung
- öffentliche Bekanntmachung

(eingestellt am 08.04.2021)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes Bilzingen
(eingestellt am 25.03.2021)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungs-
planes Bilzingen
(eingestellt am 19.08.2021)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungs-
planes Bilzingen
(eingestellt am 23.11.2021)
Vorzeitige Ausführungsanordnung
(eingestellt am 27.01.2022)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"

- Antragsformular
- Sortenbeschreibung
- öffentliche Bekanntmachung

(eingestellt am 09.02.2022)
Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums
(eingestellt am 25.01.2023)
Hebung von Beiträgen zu den Flurbereinigungskosten
(eingestellt am 30.03.2023)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag V geänderten Flurbereinigungs-
planes Bilzingen und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes
(neu eingestellt am 06.11.2024)
 
5. Kartenoben
 
Verfahrensgebietskarte
(eingestellt am 17.11.2015)
Wertermittlungskarte
(eingestellt am 21.02.2019)
Übersichtskarte zur vorläufigen Besitzeinweisung
(neu eingestellt am 09.09.2019)
Übersichtskarte: Planvorlage
(eingestellt 29.06.2020)
Zuteilungskarte zum Nachtrag I
(eingestellt am 25.03.2021)
Zuteilungskarte zum Nachtrag II
(eingestellt am 11.08.2021)
Zuteilungskarte zum Nachtrag III
(eingestellt am 09.12.2021)
Zuteilungskarte zum Nachtrag V
(neu eingestellt am 06.11.2024)

© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Egon Fochs
Anschrift:
Neustraße 1, 54457 Wincheringen
Telefon:
06583 / 993898
Email:
egon.fochs@t-online.de
sonstige Mitglieder:
Werner Jakobi, Andreas Vallendar, Werner Faber, Bernd Lellig
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Lehnart, Lisa-Marie
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
372 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
177
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Bilzingen eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 80 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 20 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Fisch, Merzkirchen, Palzem, Wincheringen
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 

© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung





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