Untere Ruwer [71085]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Ruwer und Schweich an der Römischen Weinstraße sowie in der Rathaus-Zeitung der Stadt Trier.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Untere Ruwer

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der Genehmigung der 6. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt

In der Vereinfachten Flurbereinigung Untere Ruwer hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den Plangenehmigungsbeschluss für die 6. Änderung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) mit Datum vom 18.09.2024 (Az.: 6041-0167#2023/0007-0382 Ref_44) erlassen. Sie hat den Plan in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft und hierbei festgestellt, dass die Belange der Land- und Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes untereinander und gegeneinander abgewogen sowie die Grundsätze der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gewahrt wurden. Sie hat sich ferner davon überzeugt, dass bei der Aufstellung der 6. Änderung des Planes die Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes und der weiteren von der Anlagenplanung berührten Gesetze berücksichtigt wurden und die Voraussetzungen für die Plangenehmigung vorliegen.

Die Genehmigung der 6. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG ist seit dem 24.10.2024 unanfechtbar.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Umweltauswirkungen bewertet. Insbesondere wurden im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge die Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I Nr. 14, S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 08.05.2024 (BGBl. I Nr. 151) bei der Entscheidung berücksichtigt (Umweltverträglichkeitsprüfung in der Flurbereinigung).

Weiterhin wurde nachgewiesen, dass durch die Flurbereinigungsplanung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von NATURA2000-Gebieten zu erwarten sind.

Die Entscheidungsgründe sind im Plangenehmigungsbeschluss benannt und können beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier eingesehen werden.

Rechtsansprüche werden durch diese Veröffentlichung nicht begründet.

Trier, den 06.11.2024

DLR Mosel

Im Auftrag

Gez. Simon Liefgen
letzte Aktualisierung: 11/07/2024
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Flurbereinigungsverfahren dient vor allem der Sicherstellung der weinbaulichen Nutzung im unteren Ruwertal durch Rationalisierung in der Außenwirtschaft und der damit verbundenen Senkung der Bewirtschaftungskosten.

Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden deshalb insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- die Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft. Durch die Ausweisung von zusammenhängenden Weinbergsarealen in den Weinbauzonen (Kernlagen) soll den Winzerbetrieben eine Zukunftsperspektive geschaffen werden;
- die Verbesserung der Besitz- und Bewirtschaftungsstrukturen in den Weinbergsflächen durch Arrondierung und Umstellung auf moderne Erziehungsarten;
- die Verbesserung der Erschließung und der Direktzugfähigkeit;
- die geordnete Entflechtung zwischen weinbaulich genutzten Flächen (Weinbauzonen, Kernlagen) und künftig aufzugebenden Flächen.

Das Verfahren dient unter anderem auch wasserwirtschaftlichen, landespflegerischen und touristischen Zielen.
Hierzu zählen:
- die Ausweisung von Gewässerrandstreifen entlang der Bachläufe Ruwer, Eitelsbach, Wenigbach, Kundelbach
- die Reduzierung der Erosionsgefährdung in den Weinbergen durch Wasserrückhaltung;
- die Entbuschung und Offenhaltung von Weinbergsbrachen;
- die Einbindung von aufgegebenen Rebflächen in das Ausgleichsflächenkonzept der Gemeinden;

Damit leistet das ländliche Bodenordnungsverfahren einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der WeinKulturLandschaft im Ruwertal.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 12/14/2015
Wahl des Vorstandes der TG 04/19/2016
Feststellung der Wertermittlung 09/07/2018
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03/07/2018
Planwunschtermin 07/30/2018
Allgemeiner Besitzübergang 11/01/2019
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 10/29/2019
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 14.12.2015
(eingestellt am 15.12.2015)
Signalisierung von Vermessungspunkten für
die Luftbildvermessung

(eingestellt am 16.02.2016)
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Untere Ruwer
(eingestellt am 05.04.2016)
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und
2. Ladung zum Planwunschtermin

(eingestellt am 16.05.2018)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(neu eingestellt am 11.09.2018)
Rohplanvorlage (Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanentwurfes)
(eingestellt am 11.04.2019)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 26.09.2019)
Anordnung über die Vorläufige Besitzeinweisung
(eingestellt am 02.10.2019)
Überleitungsbestimmungen zur
vorläufigen Besitzeinweisung
(eingestellt am 02.10.2019)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 04.03.2020)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"

- Antragsformular 2020
- Broschüre

(eingestellt am 09.03.2020)
1. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 08.04.2020)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 02.02.2021)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"

- Antragsformular 2021
- Sortenbeschreibung

(eingestellt am 18.03.2021)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 23.03.2021)
II. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 19.05.2021)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereini-
gungsplanes
(eingestellt am 02.11.2021)
Hebung von Beiträgen zu den Flurbereinigungskosten
(eingestellt am 22.02.2023)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen; 4. Änderung
Erläuterungsbericht (eb) und Verzeichnis der Festsetzung (vdf)
(eingestellt am 13.04.2023)

Deckblatt und Ausfertigung
(eingestellt am 12.06.2023)
Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Kasel vom 27.04.2023
(eingestellt am 03.08.2023)
Einladung zur Mitgliederversammlung des „Wasser- und Bodenverbandes Kasel“ zur Wahl des Vorstandes
(eingestellt am 07.11.2023)
Änderung der Satzung des "Wasser- und Bodenverbandes", Kasel
(eingestellt am 25.06.2024)
III. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 03.09.2024)
6. Änderung Plan nach § 41 FlurbG
(eingestellt am 23.09.2024)
6. Änderung Plan nach § 41 FlurbG
(eingestellt am 23.09.2024)
6. Änderung Plan nach § 41 FlurbG
(eingestellt am 23.09.2024)
Genehmigung Wasserbehördlicher Bescheid
(eingestellt am 16.10.2024)
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der Genehmigung der 6. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen...
(neu eingestellt am 07.11.2024)
 
5. Kartenoben
 
Gebietskarte zum Flurbereinigungsbeschluss
(eingestellt am 09.12.2015)
Karte zum Verfahrensgebiet
(eingestellt am 16.12.2015)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
(eingestellt am 13.03.2018)
Wertermittlungskarten Alter Bestand
(eingestellt am 16.05.2018)
Wertermittlungskarten Alter Bestand
- Feststellung der Wertermittlung -
(eingestellt am 13.09.2018)
Karten zur Rohplanvorlage
(eingestellt am 10.04.2019)
Karten zur Planvorlage
(neu eingestellt am 26.09.2019)
Karten zum Nachtrag I
(eingestellt am 02.02.2021)
Karten zum Nachtrag II)
(eingestellt am 26.10.2021)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen;
4. Änderung
Karte zum Plan (karte)
(eingestellt am 13.04.2023)
Beteiligung Träger öffentlicher Belange (5. Änderung WuG-Plan)
Gebietskarte zum III. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 05.09.2024)
Gebietskarte_Aenderungsbeschluss_29.08.2024_frei.pdfGebietskarte_Aenderungsbeschluss_29.08.2024_frei.pdf
6. Änderung
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
(neu eingestellt am 23.09.2024)
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Karl-Heinrich Ewald
Anschrift:
Brühlweg 9, 54317 Kasel
Telefon:
0651- 57808 oder 69963134
Email:
ewaldkh@web.de
sonstige Mitglieder:
Longen Werner,
Weis Herbert,
Longen Josef,
Scherf Erhard,
Thesen Ernst
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Roth, Georg
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
278 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
341
Kosten:
Zuwendungsfähige Ausführungskosten für die Ermittlung des Zuwendungsprozentsatzes
888.108€.
Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Untere Ruwer
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 83 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 17 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Kasel, Mertesdorf, Waldrach
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 
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www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel