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Das Flurbereinigungsgebiet ist unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten (§ 37 FlurbG). Dabei sind Wege, Gewässer und andere gemeinschaftliche Anlagen zu schaffen, bodenschützende sowie -verbessernde und landschaftsgestaltende Maßnahmen vorzunehmen.
Das DLR stellt im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft einen Plan über diese gemeinschaftlichen Anlagen auf, erörtert sie mit den Trägern öffentlicher Belange, anderen Fachbehörden sowie den anerkannten Naturschutzvereinigungen.
Dieser Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 FlurbG) befindet sich derzeit in der Aufstellung.
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken