Ensheim - Proj. IV [91858]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück mit Dienstsitz: Bad Kreuznach

 
© DLR R-N-H
 
Nachdem die allgemeine Grundbuchberichtigung abgeschlossen und alle offen stehenden Forderungen beglichen worden sind wurde das Flurbereinigungsverfahren Ensheim Proj. IV mit der Verfügung vom 08.08.2022 Schlussfestgestellt. Die Schlussfeststellung erlangte am 20.09.2022 ihre Rechtskraft. Durch die Schlussfeststellung ist das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen. Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, sodass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen oder Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.
letzte Aktualisierung: 09/20/2022
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Bad Kreuznach
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Das Planungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 40,8 ha und liegt im Landkreis Alzey-Worms in der Verbandsgemeinde Wörrstadt in der Gemarkung Ensheim.

Das Verfahrensgebiet umfasst ausschließlich bisher nicht flurbereinigte Flächen aus der Gemarkung Ensheim. Es erstreckt sich im Wesentlichen auf die Rebflächen nord-westlich der Ortslage bzw. nördlich der Abschnitte Ensheim I und Ensheim III.

Die Gesamtfläche des Verfahrensgebietes von rd. 40,8 ha verteilt sich auf 36,6 ha Rebfläche, 3,0 ha Verkehrsflächen sowie rd. 1,2 ha sonstige Flächen.

Die Räumung des Rebenbestandes wird nach der Lese 2015 durchgeführt. Der Besitzübergang und damit die Neuanlage der Rebstöcke findet im Frühjahr 2017 statt.

Nach der geotechnischen Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) vom 16.01.2015 liegt für das gesamte Planungsgebiet eine starke Rutschgfährdung vor. Daher werden die Planierungsmaßnahmen so gering wie möglich gehalten und einzeln vor Ort am 13.07.2015 mit dem LGB abgestimmt.

Es handelt sich um traditionelles Weinbergsgelände. Danach liegen alle Flächen mit Ausnahme der aus dem Gebiet herausragenden Wegegrundstücke innerhalb der Abgrenzung.

 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Weinbergsflurbereinigung

Vierter von insgesamt fünf Aufbauabschnitten in den Rebflächen der Gemarkung Ensheim, die in den Jahren 2000 bis 2021 neu geordnet wurden bzw. werden sollen.


Ziele: Verbesserung der Agrarstruktur in den Weinbauflächen +++ Erhalt und Verbesserung der ökologischen Verhältnisse +++ Landschaftsgestaltende Maßnahmen zur Steigerung des Erlebniswertes für Naherholung und Tourismus

 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/28/2000
Anordnungsbeschluss 12/08/2000
Wahl des Vorstandes der TG 03/27/2001
Feststellung der Wertermittlung 01/19/2015
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 01/29/2016
Planwunschtermin 09/13/2016
Allgemeiner Besitzübergang 04/13/2017
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04/26/2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 11/15/2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher 12/14/2018
Schlussfeststellung 09/20/2022
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Vollmachtsvordruck
Ladung zur Vorlage der Wertermittlungsergebnisse am 11.11.2014
Feststellung der Wertermittlung vom 19.01.2015
vorläufiger Besitzübergang zum 13.04.2017
Ladung zur Planvorlage am 26.04.2017
Formular Masselandgebote
Zuteilungsbedingungen Masseland
Ladung zur Vorlage des Nachtrags I zum Flurbereinigungsplan am 01.03.2018
Ausführungsanordnung vom 27.09.2018
Schlussfeststellung vom 08.08.2022
 
5. Kartenoben
 
Wertermittlungskarte
Wege- und Gewässerplan (Stand Januar 2016)
Zuteilungskarte
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Karl-Heinz Becker
Anschrift:
Herrgasse 9, 55232 Ensheim
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Ortwin Becker, Alfons Fügen, Dietmar Webler, Werner Schmitt

Stv.: Mathias Becker, Klaus Kappler, Manfred Hoffmann
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Bad Kreuznachoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55545 Bad Kreuznach, Rüdesheimer Str. 60-68
Email:
550W@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Lux, Nina
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Kuhn, Alexander
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Burgmaier, Fabian-Moritz
Sachgebietsleitung Landespflege:
Rimili, Regina
Sachgebietsleitung Bau:
Sigmundt, Markus
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
41 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
88
Kosten:
650.800 € Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Ensheim IV eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 75 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 25 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Armsheim, Ensheim, Wörrstadt
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung