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. OrganisationsebeneAufgaben 1.Oberste Flurbereinigungsbehörde Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, und Weinbau politische Verantwortung Gesetze Richtlinien strategische Planung Koordination zum Bund 2.Obere Flurbereinigungsbehörde Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Landesbehörde)landesweite Koordination Aufsicht über die unteren Flurbereinigungsbehörden Planfeststellungsbehörde 3.Flurbereinigungsbehörden Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (Landesbehörden)operative Ebene behördliche Leitung der Bodenordnungsverfahren Aufsicht über die Teilnehmergemeinschaften 4.Teilnehmergemeinschaften der einzelnen Bodenordnungsverfahren (Körperschaften des öffentlichen Rechts) Die Teilnehmergemeinschaften sind zusammengeschlossen im Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG)Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer Mitwirkung bei Wertermittlung und Planung Herstellung und Unterhaltung der geplanten Anlagen Erhebung von Beiträgen der Teilnehmer zu den Kosten des Verfahrens Grundsätzliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden von der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung des Bundes und der Länder (ARGE Landentwicklung) erörtert.
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