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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Kreimbach-Kaulbach (Ort) [21756]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Westpfalz mit Dienstsitz: Kaiserslautern
 
 
Schlussfeststellung
Mit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Kreimbach-Kaulbach (Ort) beendet.
Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter Nummer 4.
 
letzte Aktualisierung: 10/30/2018
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Das Flurbereinigungsgebiet Kreimbach-Kaulbach (Ort) liegt in landwirtschaftlich von der Natur benachteiligtem Gebiet und gehört der Verbandsgemeinde Wolfstein im Landkreis Kusel an. Die Gemeinde liegt im Bereich des ILE - Regionalmanagement Nordpfälzer Bergland mit den Verbandsgemeinden Meisenheim, Lauterecken, Wolfstein und Altenglan, welches 2006 eingeleitet wurde.
Das Flurbereinigungsverfahren Kreimbach-Kaulbach umfasst eine Fläche von 145 Hektar (ha). Es wird gebildet, insbesondere aus der Ortslage, den angrenzenden Gewannen, Flächenteilen des Steinbruches sowie Flächen des Lautertales in Richtung der Gemeinde Frankelbach.
Ein Teil der Fläche im Bereich der Lauter hat in den sechziger Jahren bereits an dem Bodenordnungsverfahren zur Lauterregulierung teilgenommen. Zusammen mit Teilen der Feldlage wurde dies damals als beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach §91 FlurbG bearbeitet.
Ziele des Verfahrens sind die Landentwicklung, insbesondere die Ermöglichung und Beschleunigung der Dorfentwicklungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen, die naturnahe Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Der Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Wolfstein wurde im Jahr 2000 fortgeschrieben.
Der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach wird im Regionalen Raumordnungsplan (RROP) die Funktionszuweisung „Landwirtschaft“ zugedacht.
Die Dorferneuerungsplanung wurde 1989 aufgestellt und wird momentan weiterentwickelt.

Es liegt darüber hinaus der Gewässerpflegeplan der Verbandsgemeinde Wolfstein aus dem Jahre 1996 vor.
Dieser umfasst u.a die Lauter, welche durch das Verfahrensgebiet fließt.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Ortslagenflurbereinigung, Verbesserung der rückwärtigen Erschließung von landwirtschaftlichen Betrieben. Agrarstrukturelle Verbesserungen durch Verbesserung des Wegenetzes und partieller Flächenzusammenlegungen. Unterstützung des Dorfentwicklungsplanes der Gemeinde durch Bodenmanegement.
Flächenregulierung entlang der Lauter.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
genehmigungpappel2010.pdf plangenhm_kreimb_kaulb_.pdf Schlussfeststellung.pdfSchlussfeststellung.pdf
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Erwin Hemmer
Anschrift:
Höningerstr. 3, 67757 Kreimbach-Kaulbach
Telefon:
06308-7263
Email:
sonstige Mitglieder:
Schäfer Volker, Schwickert Hans, Gillmann Werner, Christmann Günther
 
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12
Email:
Landentwicklung-Westpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Junk, Willi
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Eichert, Martin
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Dockweiler, Birgit
Sachgebietsleiter Landespflege:
Gillenberger, Gabriele
Sachgebietsleiter Bau:
Roth, Christoph
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
0.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
444
Kosten:
346600 Euro
Finanzierung:
Das Verfahren wird mit 80% bezuschusst, womit eine Eigenleistung von ca.63000.- Euro aufzubringen ist.
beteiligte Gemeinden:
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de