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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Hochstadt-Zeiskam Acker [41243]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Vorzeitige Ausführungsanordnung

Mit Wirkung vom 01.03.2023 wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich seiner Nachträge angeordnet.
Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 01/13/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 


Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Zwischen Hochstadt und Zeiskam ist in der Trägerschaft des Landesbetriebes Mobilität (LBM) entlang der L 540 der Bau eines Radweges vorgesehen. Zusätzlich sind im Bereich der Gemeinde Hochstadt an der B 272 Kreisverkehranlagen geplant. Im Rahmen einer konfliktfreien Umsetzung dieser Baumaßnahme soll eine Verbesserung der Feldstruktur, zum einen als Vorbereitung zur Installation eines Beregnungsnetzes und zum anderen zur Bildung neuer, angepasster Bewirtschaftungseinheiten vorgenommen werden.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

    Öffentliche Bekanntmachung der vorzeitigen Ausführungsanordnung gem. § 63 FlurbG
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 13.01.2023


Archiv

    Einladung zur Aufklärungsversammlung
    - Öffentliche Bekanntmachung vom 10.01.2011
oeff_aufklaerung.pdf
    Flurbereinigungsbeschluss
    öffentliche Bekanntmachung vom 23.03.2011
    Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
    - öffentliche Bekanntmachung vom 13.05.2011
    Anhörung und Erläuterung über die Ergebnisse der Wertermittlung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 28.11.20122
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 13.12.2012
    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
    - öffentliche Bekanntmachung vom 25.10.2016

    Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG über das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG
    Öffentliche Bekanntmachung der - Feststellung der UVP-Pflicht –gemäß UVPG

    Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 09.07.2019

    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 14.08.2019

    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 04.10.2019

    Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG und
    Überleitungsbestimmungen gemäß §§ 62 Abs.3 und 66 FlurbG
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 13.02.2020

    Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 11.05.2021

    Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 21.10.2022
 
5. Karten
 
    Karte des neuen Bestandes
    Anhörungstermin § 59 FlurbG
    Karte zur vorläufigen Anordnung gemäß § 36 FlurbG vom 04.10.2019
    Feststellung der Wertermittlung
    Gebietskarte
    Karte zur vorläufigen Anordnung gemäß § 36 FlurbG

    Karte zur vorläufigen Anordnung gemäß § 36 FlurbG vom 14.08.2019

    Karte zur vorläufigen Besitzweinweisung gemäß § 65 FlurbG
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Reinhold Hörner
Anschrift:
Hainbachhof, 76879 Hochstadt
Telefon:
06347/8814
Email:
reinhold.hoerner@hainbachhof.de
sonstige Mitglieder:
Weiß, Rudolf
Braun, Armin
Ehli, Wilfried
Guth, Karl
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Mensinger, Tobias
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
267.20 ha
Anzahl der Beteiligten:
324
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Essingen, Hochstadt (Pfalz), Zeiskam
 
 
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