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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Rascheid [71039]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Die Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Hermeskeil und Thalfang am Erbeskopf.

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Rascheid

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Rascheid

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Rascheid durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemein­schaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.


Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge und Widersprüche der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Rascheid zweckgebunden zur Unterhaltung der im Verfahren geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen übergeben. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt. Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.


Trier, den 09. Juni 2020

DLR Mosel

Im Auftrag

(Siegel)

gez. Manfred Heinzen

 
letzte Aktualisierung: 06/09/2020
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren hat eine Fläche von rd. 607 ha.
Das Verfahrensgebiet umfasst außer der bebauten Ortslage und der Flur 14(Waldflächen),
die gesamte Gemarkung Rascheid und einen Teil der Gemarkung Geisfeld(Flächen am Rasbach).

Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden zahlreiche Ziele verfolgt, insbesondere:

- Verbesserung der Flächen- und Bewirtschaftungsstrukturen auch in den privaten Waldflächen,
- die Bewahrung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft durch Nutzung und Bewirtschaftung,
- die Entwicklung einer dynamischen Gewässer - und Auenlandschaft,
- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopsystemen und
- die Entwicklung eines funktionsfähigen, möglichst naturnahen Wasserhaushaltes.

Das Verfahren dient auch in besonderem Maße dem Erhalt und der Offenhaltung der Kulturlandschaft.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 30.12.2008
Einladung zur Vorstandswahl
1. Änderungsbeschluss vom 14.04.2010
Planwunschtermin
2. Änderungsbeschluss vom 23.02.2011
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Rohplanvorlage
Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
3. Änderungsbeschluss vom 14.08.2012
Vorläufige Besitzeinweisung
Überleitungsbestimmungen
Änderungsbeschluss vom 19.11.2014
(neu eingestellt am 26.11.2014)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplan
(eingestellt am 07.10.2016)
Ausführungsanordnung
(neu eingestellt am 22.11.2016)
Schlussfeststellung
(neu eingestellt am 09.06.2020)
Schlussfeststellung.pdf
 
5. Karten
 
Gebietsabgrenzung:

Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!
Karte zum Nachtrag I
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Andreas Ludwig
Anschrift:
Bahnhofstraße 10, 54413 Rascheid
Telefon:
06586 / 574
Email:
sonstige Mitglieder:
Eiden Marco Stellvertreter Des Vorsitzenden
Eiden Alfons
Thielen Heinrich
Klemens Tobias
Ludwig Klaus
Schön Matthias
Eiden-Marx Martina
Dröger Anton
Hartmann Norbert
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Junghanns, Guido
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
610.80 ha
Anzahl der Beteiligten:
247
Kosten:
Ausführungskosten: 544.631,84€; Zuwendungsfähige Ausführungskosten: 544.482,33€ Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung
von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Rascheid
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 85 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 15 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Geisfeld, Hinzert-Pölert, Rascheid
 
 
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