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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Röm. Weinstraße -Teilgeb.Pölich-Longen [71042]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Schweich.

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Römische Weinstraße, Teilgebiet Pölich-Longen

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)


I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Römische Weinstraße, Teilgebiet Pölich-Longen

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Römische Weinstraße, Teilgebiet Pölich-Longen durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmerge-
meinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.


Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hin­sicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung den Ortsgemeinden Pölich und Longen zweckgebunden zur Unterhaltung der im Verfahren geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen übergeben.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.
Die Rechtmittelfristen richten sich nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Trier, den 23.05.2019

DLR Mosel

Im Auftrag

(Siegel)

Gez. Manfred Heinzen

 
letzte Aktualisierung: 05/23/2019
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Verfahrensgebiet des Flurbereinigungsverfahrens liegt im Landkreis Trier-Saarburg, der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße.

Die beiden Teilgebiete in den Gemeinden Longen und Pölich mit einer Verfahrensfläche von ca. 13 ha umfassen überwiegend Weinbausteillagenflächen zur Erhaltung der Weinkulturlandschaft Mosel.
Die geplanten Maßnahmen haben das vorrangige Ziel, die in Teilen schon brach gefallenen Weinbergsflächen durch Vergrößerung der Bewirtschaftungseinheiten in Verbindung mit den notwendigen baulichen Maßnahmen für den Qualitätsweinbau zu erhalten.

Durch die Herstellung der Direktzugfähigkeit verbunden mit der Neuordnung kann ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Bewirtschaftungs- und Produktionskosten bei den weinbautreibenden Winzerbetrieben erreicht werden. Zudem dienen die Maßnahmen der Erhaltung des Landschaftsbildes in den Steillagenflächen der Mosel und einer nachhaltigen Verbesserung für den Fremdenverkehr und den Tourismus.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 10.11.2008
Einladung zur Vorstandswahl
Feststellung der UVP-Pflicht; 15.01.2009
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungs-
planes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 15.02.2017)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 11.07.2017)
Ausführungsanordnung gemäß § 61 (FlurbG)
(eingestellt am 09.11.2017)
Schlussfeststellung
(neu eingestellt am 24.05.2019)
 
5. Karten
 
Gebietsabgrenzung:

Zuteilungskarten
(neu eingestellt am 21.02.2017)
- Zuteilka_Poelich_1_frei.pdf
- Zuteilka_Poelich_2_dina3.pdf
- Zuteilka_Poelich_3_dina3.pdf
- Zuteilka_Riol_1_dina3.pdf
- Zuteilka_Riol_2_dina3.pdf
- Zuteilka_Longen_dina2.pdf
- Zuteilka_Ensch_dina3.pdf
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Walter Clüsserath
Anschrift:
Olkenstraße 7, 54340 Pölich
Telefon:
06507/3186
Email:
sonstige Mitglieder:
Dahmen Hermann-Josef
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Heinzen, Manfred
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Theis, Bernhard
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
13.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
79
Kosten:
710.600,00 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Römische Weinstraße, Teilgebiet Pölich-Longen eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 88 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 12 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Ensch, Longen, Pölich, Riol
 
 
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