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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Nußdorf VII West [41436]      Flurbereinigung nach §§ 1/37
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Vorläufige Besitzeinweisung

Mit Wirkung vom 28.05.2025 gehen Besitz, Verwaltung und Nutzung auf die Empfänger der neuen Grundstücke über (vorläufige Besitzeinweisung).

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 05/06/2025
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.


    Vorläufige Besitzeinweisung gem. § 65 FlurbG
    -öffentliche Bekanntmachung vom 06.05.2025

Teilung des Flurbereinigungsgebietes (§ 8 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG))


    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
    gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz

    -öffentliche Bekanntmachung vom 09.01.2024

    Planfeststellung gem. § 41 Abs. 2 FlurbG
    Planfeststellungsbeschluss vom 10.01.2025; Bestandteile


    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
    -öffentliche Bekanntmachung vom 27.01.2025


    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    -öffentliche Bekanntmachung vom 14.02.2025
 
5. Karten
 
Karte des neuen Bestandes;
Karte_NB.pdfKarte_NB.pdf
zum Stand: vorläufige Besitzeinweisung


Uebersichtskarte.pdfUebersichtskarte.pdf

Offenlage_Wertermittlung.pdfOffenlage_Wertermittlung.pdf

Karte zur vorläufigen Anordnungkarte_vorl_anordn_1500_frei.pdfkarte_vorl_anordn_1500_frei.pdf
vom 27.01.2025
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Philip Hochdörffer
Anschrift:
Lindenbergstraße 60, 76829 Landau
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
,Jürgen Rummel,Alexander Bauer,Wolfgang Schwalb,Markus Münch,Manfred Möckli,Thomas Pfaffmann,Georg Wambsganß,Steffen Pfaffmann
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Mensinger, Tobias
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
42.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
144
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de