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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Diebachtal - Wald [61194]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern
 
 
Seit Februar laufen die Planwunschgespräche mit den Beteiligten. Jeder erhält hierzu eine persönliche Einladung mit einem Termin. Wir bitten darum die Termine wahrzunehmen, damit Ihre Wünsche bei der Abfindung berücksichtigt werden können. Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie bitte rechtzeitig ab, damit die Termine anderweitig vergeben werden können. Die Einladungen werden nach und nach versendet. Weitere Informationen finden Sie in dem Flyer zum Planwunsch, den Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
 
letzte Aktualisierung: 02/29/2024
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Ziel des Waldflurbereinigungsverfahrens ist es, durch die Arrondierung des Privat- und
Körperschaftswaldes, der Verbesserung der Erschließung und der Herstellung eines ein-
wandfreien Katasternachweises (Eigentumsklarheit) die Voraussetzungen für eine nach-
haltige und kostendeckende Waldbewirtschaftung zu schaffen. Mit der Ermöglichung von
wirtschaftlichen und nachhaltigen Arbeitsweisen im Privat- und Körperschaftswald wird
der steigenden Bedeutung von Holz als erneuerbarem Energieträger Rechnung getragen.
Damit wird die Voraussetzung für die Erschließung des Potentials an nachwachsenden
Rohstoffen geschaffen.
Auch Zielsetzungen des Naturschutzes, der Landespflege und des Fremdenverkehrs
können im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens realisiert werden. Hierzu gehören un-
ter anderem die Umwandlung von Nadel- in Laubwald,die Entfernung von Fichtenforsten
in den Bachauen, die Entwicklung bzw. Aufwertung der Waldränder, die Ergänzung und
Aufwertung des Wanderwegenetzes und die Unterstützung touristischer Infrastrukturpro-
jekte.
Mit der Zuziehung der Weinbergslage Bischofshub zum Verfahrensgebiet soll das bereits
laufende Beweidungsprojekt unterstützt und damit die Offenhaltung der Landschaft ge-
währleistet werden. Hier gilt es die vorhandenen Nutzungen (Weinbau, Brache, Bewei-
dung, Wald) durch Flächenmanagement zu entflechten und damit die notwendigen Vor-
aussetzungen für eine rentable, praktikable und nachhaltige Offenhaltung zu schaffen.
Das Ergebnis der Bodenordnung eröffnet den Bewirtschaftern wie auch den Verpächtern
die Möglichkeit, effektiver an den Agrarförderprogr
ammen des Landes Rheinland-Pfalz
teilzunehmen.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss
vom 20.12.2012
Einladung zur Wahl
des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung
vom 27.01.2014
Niederschrift über den Termin zur Einleitung der Wertermittlung für die weinbaulichen und sonstigen Grundstücke außerhalb der landwirtschaftlichen und waldbaulichen Nutzung
vom 31.03.2016
1. Änderungsbeschluss
vom 09.07.2019
Einladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung vom 28.08.2019
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
vom 27.02.2020
Fragebogen bei Kaufbereitschaft
2. Änderungsbeschluss vom 07.12.2021
Planfeststellung § 41 ohne Rechtsbehelf, Erläuterungsbericht und Verzeichnis der Festsetzungen vom 06.03.2023
Vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG vom 15.06.2023
Ergänzende vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG vom 28.06.2023
Flyer_Planwunsch.pdfFlyer_Planwunsch.pdf Flyer mit Informationen zum Planwunschtermin
 
5. Karten
 
blanko-Karten Wegenetzbestand_1_dina0.pdfbestand_1_dina0.pdf

19 MB
bestand_2_dina0.pdfbestand_2_dina0.pdf

16 MB
bestand_3_dina1.pdfbestand_3_dina1.pdf

9 MB
Karte zum Plan § 41 im Maßstab 1 : 6000Karte zum Plan 41.pdfKarte zum Plan 41.pdf
Karte zur Vorläufigen Anordnung nach § 36 FlurbG
im Maßstab 1 : 5500
36er Wegeausbau Gesamt.pdf36er Wegeausbau Gesamt.pdf
Karte zur ergänzenden Vorläufigen Anordnung nach § 36 FlurbG
im Maßstab 1 : 6000
36er Wegebau Gesamt (28.09.23).pdf36er Wegebau Gesamt (28.09.23).pdf
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Kay Sauereßig
Anschrift:
Rheinhöhenstraße 9, 55513 Oberdiebach
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:

Andraes Krämer

Thomas Scherb

Burkhard Seckler

Friedhelm Wagner
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55469 Simmern, Schloßplatz 10
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Lux, Nina
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Lorenz, Selina
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Burgmaier, Fabian-Moritz
Sachgebietsleiter Landespflege:
Neu, Jennifer
Sachgebietsleiter Bau:
Flatz, Amadeus C.
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
838.80 ha
Anzahl der Beteiligten:
671
Kosten:
Die Kosten des Verfahrens können erst nach Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes beziffert werden. Dieser wird in 2022 erstellt. Euro
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Bacharach, Manubach, Niederheimbach, Oberdiebach, Oberheimbach
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de


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