Der Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 FlurbG) wird derzeit vorbereitet. Die Planungen wurden in der Örtlichkeit konkretisiert und mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erörtert. Zeitgleich wird der Zuteilungsentwurf erstellt, sodass im Anschluss gemeinsam mit den drei Nachbarverfahren der Besitzübergang erfolgen kann.