Heßheim OU L453 _ L520 [41334]

Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Vorzeitige Ausführungsanordnung

Mit Wirkung vom 27.10.2021 wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich seiner Nachträge angeordnet.
Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 09/23/2021
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.

Planfestgestellte Bauprojekte mit erheblichem Flächenbedarf werden i.d.R. als Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG durchgeführt. Die Beseitigung der landeskulturellen Schäden und eine Verteilung des Landverlustes auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern ist die angestrebte Zielsetzung.
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 04/07/2014
Anordnungsbeschluss 05/16/2014
Wahl des Vorstandes der TG 07/15/2014
Feststellung der Wertermittlung 08/11/2015
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03/08/2018
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 11/01/2018
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04/01/2020
Eintritt des neuen Rechtszustandes 10/27/2021
Berichtigung der öffentlichen Bücher 10/27/2022
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
    L a d u n g zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    Öffentliche Bekanntmachung vom 05.03.2020
 
5. Kartenoben
 
    Karten zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes


    Gebietskarte
    Karten zur vorläufigen Anordnung
    Karten zur Bekanntgabe und zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Hubert Fink
Anschrift:
Heßheim
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Karl-Heinz Reich ; Werner Wolf ; Michael Hopp
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Blankart, Markus
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleitung Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Verfahrensgröße:
82 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
123
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Heßheim
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung