Viertälergebiet-Diebachtal [61129]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern

 
 

Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung

Am 30.08.2023 finden die Termine zur Offenlage bzw. Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung statt.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 08/02/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren wurde angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Agrarstrukturverbesserung und Gestaltung des Landschaftsbildes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern zu ermöglichen und auszuführen, um Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, die durch Herstellung, Änderung oder Beseitigung von Infrastrukturanlagen oder durch ähnliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und um Landnutzungskonflikte aufzulösen.

Die Offenhaltung der Landschaft dient neben der Erhaltung des Landschaftsbildes und damit der Erholungsfunktion der Schaffung besserer Bewirtschaftungsmöglichkeiten für den Weinbau und der Förderung des Tourismus. Auch aus ökologischen Gründen ist es unbedingt notwendig, die drohende Verbuschung der wertgebenden Xerothermbiotope als Lebensräume für seltene Arten wie z.B. Segelfalter, Zippammer oder blauflügelige Ödlandschrecke aufzuhalten. Ziel der Bodenordnung ist es, ein Konzept zur Offenhaltung unter Bündelung der verschiedenen Fördermöglichkeiten zu schaffen, bei dem neben traditionellen Nutzungsformen auch alternative Strategien zur Offenhaltung zum Einsatz kommen sollen. Durch Nutzungsentflechtung (Weinbau, Brache, Beweidung) müssen hier die notwendigen Voraussetzungen für eine rentable, praktikable und nachhaltige Offenhaltung geschaffen werden.

Die Erstellung des Offenhaltungskonzeptes zielt nicht auf einen musealen Kulturlandschaftsschutz, sondern vielmehr auf eine im Sinne des Natur- und Artenschutzes positiv gerichtete Kulturlandschaftsentwicklung, die im Einklang mit Weinbau und Tourismus steht. Offenhaltungsmaßnahmen sind insbesondere oberhalb der Ortslagen, unmittelbar angrenzend an noch bestocktes Rebareal und in Ergänzung bestehender naturschutzfachlich durchgeführter Beweidungsmaßnahmen vorrangig geplant.
Oberdiebach strebt die Offenhaltung der Weinlage Bischofshub an, in der aktuell noch rd. 1 ha Rebfläche bestockt ist.
Bestimmte Flächen, besonders die für den Weinbau ungünstigen Lagen, können der natürlichen Sukzession (freien Entwicklung) überlassen werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Flächen, die an Wald angrenzen oder weit von der Ortslage und vom Rhein entfernt sind.

Um die Nachhaltigkeit des Offenhaltungskonzeptes zu gewährleisten, ist zu bedenken, dass eine einmalige Freistellung (ob mechanisch, durch Beweidung oder alternative Maßnahmen) nicht ausreicht, sondern fortlaufend Pflegemaßnahmen stattfinden müssen, da die Verbuschung der Brachflächen in der Hauptsache aus Brombeeren und Rosenbüschen besteht, deren tief reichende Wurzeln immer wieder austreiben können.
Bei dem Verfahren im Diebachtal steht das Flächenmanagement zur Arrondierung von Beweidungs- und Weinbauflächen im Vordergrund. Dies kann in einer Bodenordnung sehr gut verwirklicht werden. Dadurch lassen sich die verschiedenen Förderprogramme wie PAULa und Leader besser nutzen und kombinieren, um die landespflegerischen Ziele (Offenhaltung, Erhalt der Biodiversität, Naturschutz durch Nutzung) umzusetzen.
Eine effektive und umfassende Arrondierung im Rebgelände ist nur im Rahmen einer Bodenordnung möglich.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 04/12/2011
Anordnungsbeschluss 05/02/2011
Wahl des Vorstandes der TG 03/12/2014
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung
vom 30.03.2011
Flurbereinigungsbeschluss
vom 02.05.2011
Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung
vom 27.01.2014
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
vom 12.02.2014
Niederschrift über den Termin zur Einleitung der Wertermittlung für die
weinbaulichen und sonstigen Grundstücke außerhalb der landwirtschaftlichen und waldbaulichen Nutzung
vom 31.03.2016
2. Änderungsbeschluss
vom 29.09.2022
Unterlagen für den Termin nach § 38 Flurbereinigungsgesetz (Grundsatztermin)
vom 17.11.2022
Wertermittlungsrahmen
Ergänzende Unterlagen zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung am 30. August 2023
NachweisAB_mit_WB_Beispiel.pdfNachweisAB_mit_WB_Beispiel.pdfMuster eines Auszugs mit Erklärungen
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
vom 31.07.2023
 
5. Kartenoben
 
Wertermittlung_Manubach.pdfWertermittlung_Manubach.pdfWertermittlung_Oberdiebach.pdfWertermittlung_Oberdiebach.pdf Wertermittlungskarten Stand: Offenlage der Wertermittlung
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Kay Sauereßig
Anschrift:
Rheinhöhenstraße 9, 55413 Oberdiebach
Telefon:
06743-2820
Email:
sonstige Mitglieder:
Orth Dominik, Manubach
Roos Mario, Oberdiebach
Stauer Udo, Oberdiebach
Kurz Rudolf, Oberdiebach
Kurz Markus, Oberdiebach
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmernoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55469 Simmern, Schloßplatz 10
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Herbster, Isabel
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Gumm, Günter
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Nick, Christian
Sachgebietsleitung Landespflege:
Seis Dr., Katja
Sachgebietsleitung Bau:
Bernd, Daniel
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
150 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
354
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Bacharach, Manubach, Oberdiebach
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 
Vorstand der TG
Einleitung der Wertermittlung


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung





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