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Hinweis: Diese Vollmacht gilt nur für die Durchführung der Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1 Oberwies und beschränkt sich auf oben genannte Ordnungsnummern.
Hiermit bevollmächtige ich die unter (B) genannte Person zu allen, das o.g. Bodenordnungsverfahren betreffenden Handlungen, insbesondere zur Bestellung eines Vertreters für einzelne Handlungen.
Der/Die Bevollmächtigte unterliegt den Beschränkungen des § 181 BGB.
§ 181 BGB bedeutet, dass der/die Bevollmächtigte keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben kann, von denen er/sie selbst betroffen ist.
Die Bevollmächtigung umfasst insbesondere folgende Handlungen:
- Abschluss von Vereinbarungen.
- Übernahme von Verpflichtungen, Verzicht auf eine Sache oder ein Recht.
- Entgegennahme von Geldbeträgen oder Schriftstücken sowie
- Vertretung in allen Widerspruchs - und Klageverfahren.
- Die vom Bevollmächtigten für mich bereits abgegebenen Erklärungen werden von mir genehmigt
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(Unterschrift mit Vor- und Zuname des Vollmachtgebers) | |