Langsur [71031]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© DLR Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Trier-Land sowie im Trierischen Volksfreund für die Verbandsgemeinde Konz und in der Rathaus-Zeitung für die Stadt Trier.

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Langsur
Ausführungsanordnung
gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Anordnung

1. Mit Wirkung vom 11.12.2019 wird die Ausführung des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplanes im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Langsur angeordnet.

2. Die nach den §§ 34 und 85 Nr. 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums sind aufgehoben.

II. Hinweise

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen:

1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungsplan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen; neue im Flurbereinigungsplan begründete Rechte und Pflichten entstehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben oder abgelöst werden, auf die neuen Grundstücke über.

3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffentlicher Rechtsverhältnisse wird wirksam.

4. Mit dieser Ausführungsanordnung enden die rechtlichen Wirkungen der “Vorläufigen Besitzeinweisung” vom 11.08.2017 (§ 66 FlurbG).

5. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind – soweit sich die Beteiligten nicht einigen können – gemäß § 71 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung beim DLR Mosel zu stellen.

III. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15.08.2019 (BGBl. I S. 1294), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.
Begründung

1. Sachverhalt:

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten gemäß § 59 Abs. 1 FlurbG bekannt gegeben.
Den im Anhörungstermin vom 13.09.2017 und innerhalb der Frist von 2 Wochen nach diesem Termin erhobenen Widersprüchen gegen den Flurbereinigungsplan wurde durch den Nachtrag III abgeholfen.
Der Flurbereinigungsplan ist seit dem 31.10.2019 unanfechtbar.

2. Gründe

2.1 Formelle Gründe

Diese Anordnung wird vom Dienstleistungszentrum ländlicher Raum DLR Mosel als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen (§ 3 Abs. 1 FlurbG).
Rechtsgrundlage ist der § 61 FlurbG.
Die formellen Voraussetzungen des § 61 FlurbG zur Ausführungsanordnung liegen vor.

2.2 Materielle Gründe

Mit dieser Anordnung und dem genannten Stichtag entstehen die Ansprüche auf Ausbau der geplanten Anlagen, Geldzahlungen, Erstattungen und Pachtregelungen, vor allem aber gehen alle Rechte über. Rechtsgeschäftliche Verfügungen werden ab dem genannten Zeitpunkt über die neuen Grundstücke getroffen.

Die materiellen Voraussetzungen des § 61 FlurbG zur Ausführungsanordnung liegen vor.

Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte zur Folge, dass der Grundstücksverkehr erheblich erschwert würde. In diesem Falle müssten die Teilnehmer bei der Veräußerung oder Belastung nach wie vor über die rechtlich noch existenten alten Grundstücke verfügen.

Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Vereinfachte Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.

Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO sind damit gegeben.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.
Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 06. November 2019

DLR - Mosel, Dienstsitz Trier

Im Auftrag

(Siegel)

Gez.: Manfred Heinzen
letzte Aktualisierung: 11/06/2019
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Verfahren wurde eingeleitet, um die agrarstrukturellen Zielsetzungen der ländlichen Bodenordnung zusammen mit den notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu realisieren.
Das Verfahren dient auch in besonderem Maße dem Erhalt und der Offenhaltung der Kulturlandschaft.
Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden insbesondere die nachfolgenden Ziele verfolgt:
- Verbesserung der Flächen- und Bewirtschaftungsstrukturen
- die Bewahrung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft durch Nutzung und Bewirtschaftung
- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopsystemen
- die Entwicklung eines funktionsfähigen, möglichst naturnahen Wasserhaushaltes
- Flächenbereitstellung für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen
Für die Verwirklichung dieser Entwicklungsziele sind bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb des Verfahrensgebietes notwendig.
Das Verfahrensgebiet umfasst ebenso die Ortslage. Die Ortsgemeinde Langsur hat ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Mit den einzelnen Maßnahmen der Dorfentwicklung werden zahlreiche Ziele verfolgt, die die strukturelle Entwicklung der Ortsgemeinde fördern. Zur Verwirklichung der innerörtlichen Entwicklungsziele sind ebenso bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb des Ortslagenbereiches, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsstraßen sowie der Realisierung von Dorferneuerungsmaßnahmen notwendig.
Das Verfahrensgebiet wurde unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse, des Straßen- und Wegenetzes, der Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse sowie unter Berücksichtigung der kataster- und vermessungstechnischen Erfordernisse so begrenzt, dass die mit der ländlichen Neuordnung in der Feldflur angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in besonderem Maße die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung möglichst vollkommen erreicht und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Wasserwirtschaft ermöglicht werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/25/2008
Anordnungsbeschluss 12/30/2008
Wahl des Vorstandes der TG 07/20/2009
Feststellung der Wertermittlung 04/26/2016
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 09/30/2013
Planwunschtermin 01/15/2016
Allgemeiner Besitzübergang 09/14/2017
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 09/11/2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 12/11/2019
Berichtigung der öffentlichen Bücher 05/13/2020
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 30.12.2008
Einladung zur Vorstandswahl
1. Änderungsbeschluss vom 06.12.2011
Information für die Teilnehmer zur Ortslagenregulierung
Merkblatt zum Planwunschtermin und Vollmachtsvordrucke
(eingestellt am 22.07.2015)
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und
Ladung zum Planwunschtermin
(eingestellt am 18.08.2015)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(eingestellt am 28.04.2016)
Bekanntgabe des Flurbereinigungs-
planentwurfes (Rohplanvorlage)
(eingestellt am 15.12.2016)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereini-
gungsplanes und zum Anhörungstermin über
den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 08.08.2017)
Vorläufige Besitzeinweisung gem. § 65 FlurbG und
Überleitungsbestimmungen gem. §§ 62 Abs.3 und 66 FlurbG
(eingestellt am 15.08.2017)
2. Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
- Antragsformular
- Broschüre
- Sortenbeschreibungen
(eingestellt am 07.03.2018)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 08.03.2018)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes Langsur
(eingestellt am 14.11.2018)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
- Obstbaumschnittkurs
(eingestellt am 15.01.2019)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes Langsur
(eingestellt am 30.07.2019)
Ausführungsanordnung
gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(neu eingestellt am 06.11.2019)
 
5. Kartenoben
 
Gebietsabgrenzung:


Karte zum Plan 41
Karten zur Wertermittlung
(eingestellt am 21.07.2015)
Karten zur Rohplanvorlage
(eingestellt am 13.12.2016)
Karte zur Planvorlage
(eingestellt am 10.08.2017)
Zuteilungskarte Ortslage
(eingestellt am 15.08.2017)
Karte zum Nachtrag I (gesamt)
(eingestellt 14.11.2018)
Karte zum Nachtrag I (Ortslage)
(eingestellt 14.11.2018)
Karten zum Nachtrag II (gesamt und Ortslage)
(neu eingestellt: 19.07.2019; Größe 1,6 und 0,8 MB)
© DLR Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Horst Heintz
Anschrift:
Bergstraße 11, 54308 Langsur
Telefon:
06501/14375
Email:
sonstige Mitglieder:
Matthias Johaentges
Bernhard Bauer
Cristoph Pitsch
Reinhold Thiel
Uwe Heintz
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Krebs, Martin
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
295 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
856
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung
von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Langsur
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 78 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 22 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Igel, Langsur
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 

©DLR Mosel


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung