Information für Grundstückseigentümer


"Dauergrünland"


Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Flurbereinigungs-/Zusammenlegungsverfahren


Wichtiger Hinweis!

Es wird darauf hingewiesen, dass umweltsensibles Dauergrünland (z.B. FFH) und nach Naturschutzrecht geschütztes Grünland (z.B. Magerwiesen) einem absoluten Umwandlungsverbot unterliegen.

Ergänzend gilt für Dauergrünland nach Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und Konditionalitäten1-Verordnungen, dass Veränderungen immer die Zustimmung/Anzeigepflicht beider zuständigen Behörden bedürfen (zuständige Kreisverwaltung und DLR).

Obwohl im Flurbereinigungs-/Zusammenlegungsverfahren die Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnisse neu geordnet werden, unterliegen die Eigentümer und Bewirtschafter auch weiterhin unverändert ihren jeweiligen Dauergrünland-Auflagen und der Konditionalitäten1. Diese Auflagen sind nach dem Besitzübergang auf den neuen Flurstücken umzusetzen und zu erfüllen.

Im Planwunschtermin werden in Abstimmung mit Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern die bisherigen Dauergrünlandverpflichtungen vom DLR der möglichen Neuzuteilung zugeordnet.

Im Ergebnis wird zum Besitzübergang der „Nachweis des Neuen Bestandes" – Katasterdaten, Wertermittlungsdaten – den jeweiligen Eigentümern übersandt. Unter „Hinweise zum Flurstück" steht zu jedem Flurstück der Flächenanteil der
Dauergrünlandverpflichtung. Dieser Flächenanteil ist als Dauergrünland zu bewirtschaften und ggf. neu anzulegen.

Bewirtschafter, die nicht selbst Eigentümer der Flächen sind, erhalten einen Nachweis „Antragsflächen Dauergrünland". Hier sind die neuen Flurstücke mit den Flächenanteilen der Dauergrünlandverpflichtung aufgelistet.

Die Umsetzung der Dauergrünland-Auflagen und Konditionalitäten1 liegt in der Verpflichtung und im Interesse des Bewirtschafters. Sollten die Bewirtschafter betriebsintern Umstrukturierungen bezüglich des Dauergrünlands planen, ist dies unverzüglich dem zuständigen DLR mitzuteilen.


1 Eco-Schemes bzw. Öko-Regelungen, ehemals „Greening“



weitere Informationen erhalten Sie beim



DLR Westerwald - Osteifel - 56410 Montabaur, Bahnhofstr. 32
Landentwicklung-Westerwald@dlr.rlp.de - 02602-9228611