Entwicklungsschwerpunkte

Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat der Landeskulturverwaltung im Jahre 1995 den Auftrag erteilt, die Flurbereinigung zu einem umfassenden Instrument für die Unterstützung der vielfältigen Ordnungs- und Entwicklungsaufgaben im ländlichen Raum weiterzuentwickeln.
Neben der originären Aufgabe der Agrarstrukturverbesserung sollen in Bodenordnungsverfahren auch
  • Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Wasserwirtschaft einschließlich Hochwasserschutz,
  • Infrastrukturverbesserung,
  • regionale Wirtschaftsförderung,
  • Dorferneuerung und
  • Tourismus durchgeführt werden.
Dabei kommt es darauf an, gemeinsam mit den Menschen vor Ort regionale Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und alle verfügbaren Fördermaßnahmen zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zusammenzufassen, um damit die Wirkung der bislang sektoral angewandten Maßnahmen zu verstärken.
Diese Vorgehensweise einer integrierten ländlichen Entwicklung wird derzeit bereits in einer Reihe regionaler Entwicklungsschwerpunkte im Rahmen der ländlichen Bodenordnung umgesetzt.
Der Bodenordnung fällt hierbei die Aufgabe zu, gemeinsam mit den Entscheidungsträgern und Bürgern vor Ort die Planungen für die Agrarstrukturverbesserung, den Naturschutz und die Landschaftspflege, die Wasserwirtschaft sowie die regionale Wirtschaftsförderung und Infrastrukturverbesserung aufeinander abzustimmen, die Effizienz des Einsatzes öffentlicher Mittel in der Wirtschafts-, Agrar- und Infrastrukturförderung zu steigern und damit begrenzte Ressourcen optimal für die Region zu nutzen.
Die Höhe der Fördersätze von Bodenordnungsverfahren ist unter anderem auch abhängig davon, ob das Verfahrensgebiet in einem der regionalen Entwicklungsschwerpunkte liegt.
Siehe auch "Integriertes ländliches Entwicklungskonzept ILEK"