Teilnehmergemeinschaft TG

Die Teilnehmergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten des Flurbereinigungs-/Zusammenlegungsgebietes; sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde. Sie hat die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahrzunehmen, insbesondere die gemeinschaftlichen Anlagen wie Wege, Gewässer usw. herzustellen und landschaftsgestaltende Maßnahmen vorzunehmen.
Sie hat die Ausführungskosten des Bodenordnungsverfahrens aufzubringen und kann zu diesem Zweck die Teilnehmer zu Geld- oder Sachleistungen heranziehen sowie Darlehen aufnehmen, soweit die Kosten nicht durch Zuschüsse gedeckt werden.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben wählt die TG einen “Vorstand der Teilnehmergemeinschaft”.