Flurbereinigungsbeschluss

Der Flurbereinigungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde, durch den
Der Flurbereinigungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht.
In der Hauptgemeinde liegt die zum Beschluss gehörende Gebietskarte während der Bekanntmachung zur Einsichtnahme aus.

Ab dem Zeitpunkt der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens gilt eine Veränderungssperre