Landabzug

Der Landabzug ist ein prozentualer Abzug für gemeinschaftliche und in geringem Umfang auch für öffentliche Anlagen, der von den Teilnehmern nach dem Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller Grundstücke im Bodenordnungsgebiet entschädigungslos aufzubringen ist.