Nachweis Alter Bestand

Den Nachweis des Alten Bestandes erhalten die Beteiligten von Flurbereinigungs-/ Zusammenlegungsverfahren nach Abschluss der Wertermittlung bzw. vor dem Planwunschtermin.
Der Nachweis besteht aus
  • dem Teilnehmerblatt mit Grundbucheigentümer, Legitimation, Vertreter/Bevollmächtigte
  • dem Blatt mit den Grundbuchdaten mit den Angaben aus den Abteilungen I, II und III
  • dem Blatt mit den Kataster- und Wertermittlungsdaten mit den Flurstücksangaben und den entsprechenden Ergebnissen der Wertermittlung.