GQS Termine für April


Termine für April 2023

Landwirtschaft
Beginn Mulch- oder Mähverbot auf nichtproduktiven Flächen ab 01.04.

Weinbau
Beginn Mulch- oder Mähverbot auf nichtproduktiven Flächen ab 01.04.
Antrag Teil 2 der Umstrukturierung in der Flurbereinigung Stichtag 30.04.

Konditionalität – Bewässerung GAB 1


Benutzung von Grund- und Oberflächenwasser

Betriebe, die Wasser aus einem Oberflächengewässer oder aus dem Grundwasser entnehmen wollen, brauchen dafür grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis
Betriebe die
. Grundwasser entnehmen,
. Oberflächenwasser entnehmen oder
. Oberflächenwasser aufstauen
möchten, müssen rechtzeitig im Voraus bei der zuständigen Wasserbehörde eine Erlaubnis (§§ 8 Absatz 1, 9 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG) beantragen. Die Behörde erteilt eine Erlaubnis, in der eine Höchstmenge und die Art der Wasserentnahme vorgegeben sind (§ 10 Absatz 1 WHG).



Ausnahmen gelten für diese geringfügigen Arten der Benutzung eines Gewässers (§ 46 Absatz 1 Nr. 1 WHG):
1. Wer Grundwasser für
. den Haushalt,
. den landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
. für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder
. in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck
entnehmen möchte, hat dies mindestens zwei Monate im Voraus der zuständigen unteren Wasserbehörde anzuzeigen (§ 44 Absatz 1 Landeswassergesetz - LWG). Die Wasserbehörde kann die Grundwasserentnahme untersagen, um eine Schädigung des Gewässers zu verhindern oder wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung besteht und ein Anschluss nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich ist.
2. Das Schöpfen mit Handgefäßen aus oberirdischen Gewässern gilt als Gemeingebrauch (§ 22 Absatz 1 Nr. 1 LWG) und ist ohne Erlaubnis zulässig.
Je nach Entnahmemenge ist die obere oder untere Wasserbehörde zuständig (§ 19 Absatz 1 LWG). Die jeweils örtlich zuständige Behörde finden Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (www.bus.rlp.de).

Wasser ist mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt sparsam zu verwenden. Informationen zur effizienten landwirtschaftlichen Beregnung finden Sie z. B. auf der Seite der SGD Süd (https://sgdsued.rlp.de/de/themen/wasserwirtschaft/landwirtschaftliche-bewaesserung/)

Neue Merkblätter zu der Konditionalität

In der Anlage erhalten Sie die aktuellen Merkblätter zu:

1. GAP-Mindestbodenbedeckung
2. Grünland


GQS Termine April 2023.pdfGQS Termine April 2023.pdf Merkblatt_Grünland.pdfMerkblatt_Grünland.pdf GAP-Merkblatt_Mindestbodenbedeckung.pdfGAP-Merkblatt_Mindestbodenbedeckung.pdf

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