Weinbergsflurbereinigung in der Pfalz

Weinbergsflurbereinigungsverfahren gibt es in der Pfalz seit mehr als 120 Jahren. Die ersten Verfahren wurden bereits nach dem bayrischen Gesetz die Flurbereinigung betreffend, welches König Ludwig II am 29.05.1886 unterzeichnete, durchgeführt.

Damit sich die Kosten für die Eigentümer und der Ertragsausfall für die Bewirtschafter in erträglichen Grenzen halten, werden die Weinbergsflächen einer Gemeinde nicht als Ganzes neu geordnet, sondern in einzelnen Abschnitten über einen längeren Zeitraum hinweg.




Aufbauplanung

Für die Weinbergsflächen beschließt hierzu die Gemeinschaft aller Weinbergsbesitzer und -nutzer einer Gemeinde
(Aufbaugemeinschaft) in einer Mitgliederversammlung einen so genannten Aufbauplan, in dem die zeitliche und räumliche Abfolge der einzelnen neu anzulegenden Weinbergsflächen festgelegt ist.


Die Rechtsgrundlage für die Aufbaugemeinschaft findet sich Weinbergsaufbaugesetz des Landes Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 1953 GVBl. S. 54 - zuletzt geändert durch Gesetz v. 12. 10. 1999 (GVBl. S: 325). Sie untersteht nicht der Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde.


Beispiel eines Aufbauplan
© Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum

An dem Aufbauplan orientiert sich allerdings die Abfolge der einzelnen Flurbereinigungsabschnitte.

In der Regel werden die Bodenordnungsverfahren als so genannte Gesamt- oder Stammverfahren für die gesamte Rebfläche einer Gemeinde angeordnet.

Von diesen Stammverfahren werden dann die einzelnen Abschnitte zu gegebener Zeit als selbstständige Verfahren abgeteilt und in zeitlichen Abständen von 3 bis 5 Jahren bearbeitet.

Die Bearbeitung einer ganzen Gemarkung kann sich daher unter Umständen über mehrere Jahrzehnte hinziehen.

Primäres Ziel der Weinbergsflurbereinigung ist die Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen im Weinbau. Durch die Verfahren wird die weinbauliche Nutzung auch unter schwierigeren topografischen Bedingungen nachhaltig gesichert und damit ein Beitrag zum Erhalt der historischen Kulturlandschaft geleistet.

Ein Flurbereinigungsverfahren ausschließlich auf die Verbesserungen der Bewirtschaftungsbedingungen zu reduzieren, wäre verfehlt. Im Sinne eines integralen Planungsansatzes werden die verschiedensten Maßnahmen kombiniert.

Ein Beispiel ist das Flächenmanagement für Anlagen zur Förderung des Tourismus.

Früh haben die Römer in der Region ihre Spuren hinterlassen. So werden häufig in Weinbergsflurbe-
reinigungsverfahren Reste römischer Gutshäuser gefunden. In mehreren Verfahren wurden hier die Flächenausweisungen vorgenommen als Grundlage für die Möglichkeit der Darstellung der Antike in der Region.

Die erlebbare Landschaft entlang der Deutschen Weinstraße ist fast ausschließlich ein durch Bodenordnung gestaltetes Landschaftsbild.

Neben den "Rebenmeer" zeichnet es sich durch eine Vielzahl von Strukturen aus, die im Rahmen der Bodenordnungsverfahren angelegt wurden und Raum für Flora und Fauna bieten.

Untersuchungen in verschiedenen Verfahren haben belegt, dass die Artenvielfalt nach der Bodenordnung sogar zugenommen hat.

Mit dazu beigetragen hat unter anderem, dass in den Bodenordnungsverfahren in den letzten Jahrzehnten die Gewässer, die sich in einem naturfernen Zustand befanden, renaturiert werden konnten.

Mit durchschnittlich 643 mm Niederschlag im Jahr gehört die Region nicht zu den niederschlags- reichsten in Deutschland.

Geprägt ist die Niederschlagssituation jedoch durch sommerliche Starkregen, in denen u.U. bis zu 50 mm innerhalb einer Stunde fallen können.

Das Schadensrisiko wird regelmäßig, oft in enger Kooperation mit den Kommunen, durch geeignete Schutzmaßnahmen, wesentlich verringert.

© DLR
Römische Villa bei Ungstein


© DLR
Landschaftsbild bei Neustadt - Königsbach


© DLR
Gewässerrenaturierung bei Neustadt - Hambach

Weinbergsflurbereinigungsverfahren gibt es in der Pfalz seit mehr als 120 Jahren. Die ersten Verfahren wurden bereits nach dem bayrischen Gesetz die Flurbereinigung betreffend, welches König Ludwig II am 29.05.1886 unterzeichnete, durchgeführt.

Damit sich die Kosten für die Eigentümer und der Ertragsausfall für die Bewirtschafter in erträglichen Grenzen halten, werden die Weinbergsflächen einer Gemeinde nicht als Ganzes neu geordnet, sondern in einzelnen Abschnitten über einen längeren Zeitraum hinweg.




Aufbauplanung

Für die Weinbergsflächen beschließt hierzu die Gemeinschaft aller Weinbergsbesitzer und -nutzer einer Gemeinde
(Aufbaugemeinschaft) in einer Mitgliederversammlung einen so genannten Aufbauplan, in dem die zeitliche und räumliche Abfolge der einzelnen neu anzulegenden Weinbergsflächen festgelegt ist.


Die Rechtsgrundlage für die Aufbaugemeinschaft findet sich Weinbergsaufbaugesetz des Landes Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 1953 GVBl. S. 54 - zuletzt geändert durch Gesetz v. 12. 10. 1999 (GVBl. S: 325). Sie untersteht nicht der Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde.


Bespiel eines Aufbauplans

An dem Aufbauplan orientiert sich allerdings die Abfolge der einzelnen Flurbereinigungsabschnitte.

In der Regel werden die Bodenordnungsverfahren als so genannte Gesamt- oder Stammverfahren für die gesamte Rebfläche einer Gemeinde angeordnet.

Von diesen Stammverfahren werden dann die einzelnen Abschnitte zu gegebener Zeit als selbstständige Verfahren abgeteilt und in zeitlichen Abständen von 3 bis 5 Jahren bearbeitet.

Die Bearbeitung einer ganzen Gemarkung kann sich daher unter Umständen über mehrere Jahrzehnte hinziehen.

Ziele

Primäres Ziel der Weinbergsflurbereinigung ist die Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen im Weinbau. Durch die Verfahren wird die weinbauliche Nutzung auch unter schwierigeren topografischen Bedingungen nachhaltig gesichert und damit ein Beitrag zum Erhalt der historischen Kulturlandschaft geleistet.

Ein Flurbereinigungsverfahren ausschließlich auf die Verbesserungen der Bewirtschaftungsbedingungen zu reduzieren, wäre verfehlt. Im Sinne eines integralen Planungsansatzes werden die verschiedensten Maßnahmen kombiniert.

Ein Beispiel ist das Flächenmanagement für Anlagen zur Förderung des Tourismus.

Früh haben die Römer in der Region ihre Spuren hinterlassen. So werden häufig in Weinbergsflurbe-
reinigungsverfahren Reste römischer Gutshäuser gefunden. In mehreren Verfahren wurden hier die Flächenausweisungen vorgenommen als Grundlage für die Möglichkeit der Darstellung der Antike in der Region.

Die erlebbare Landschaft entlang der Deutschen Weinstraße ist fast ausschließlich ein durch Bodenordnung gestaltetes Landschaftsbild.

Neben den "Rebenmeer" zeichnet es sich durch eine Vielzahl von Strukturen aus, die im Rahmen der Bodenordnungsverfahren angelegt wurden und Raum für Flora und Fauna bieten.

Untersuchungen in verschiedenen Verfahren haben belegt, dass die Artenvielfalt nach der Bodenordnung sogar zugenommen hat.

Mit dazu beigetragen hat unter anderem, dass in den Bodenordnungsverfahren in den letzten Jahrzehnten die Gewässer, die sich in einem naturfernen Zustand befanden, renaturiert werden konnten.

Mit durchschnittlich 643 mm Niederschlag im Jahr gehört die Region nicht zu den niederschlags- reichsten in Deutschland.

Geprägt ist die Niederschlagssituation jedoch durch sommerliche Starkregen, in denen u.U. bis zu 50 mm innerhalb einer Stunde fallen können.

Das Schadensrisiko wird regelmäßig, oft in enger Kooperation mit den Kommunen, durch geeignete Schutzmaßnahmen, wesentlich verringert.

© DLR
Römische Villa bei Ungstein


© DLR
Hochwasserschutz bei Neustadt - Hambach






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