ABC der Lebensmittel - Informationen zur Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz

Stand: 06/01/2021
Aus Landesmitteln werden folgende Leistungen finanziert (unter Vorbehalt der Landeshaushaltsentwicklung und einer zur Verfügung stehenden Ernährungsfachkraft):

1. die Honorarkosten einer geschulten Ernährungsfachkraft, die in den Klassen des ersten und zweiten Schuljahres folgende fünf Unterrichtseinheiten (UE) durchführt:

  • „Der Ernährungskreis“ (1. Schuljahr)
  • „Trinken ist wichtig“ (1. Schuljahr)
  • „Artenvielfalt entdecken - Vielfalt schmecken“ (2. Schuljahr)
  • „Gemüse und Obst - heute schon bis 5 gezählt?“ (2. Schuljahr)
  • „Gut essen und trinken - Klima schützen“ (2. Schuljahr)
2. die kostenlose Bereitstellung der Digitalausgabe „Das ABC der Lebensmittel“ mit Anleitungen, Kopiervorlagen sowie gegen Pfand weitere Unterrichtsmaterialien zur Durchführung aller neun Unterrichtseinheiten

Die Voraussetzungen für die Förderung sind:

  1. Umsetzung des gesamten Unterrichtskonzeptes (9 UE) in den geförderten Klassen in allen vier Grundschuljahren
  2. Evaluation der UE am Ende eines jeden Schuljahres mittels eines bereitgestellten Vordrucks
  3. Teilnahme von mindestens einem/er Vertreter/in des Kollegiums an einer ganztägigen Fortbildung der Ernährungsberatung Rheinland-Pfalz, in der das gesamte Konzept der Unterrichtsreihe vorgestellt wird.

Teilnehmenden Grundschulen wird zusätzlich folgendes angeboten:

  1. Vorstellung des Unterrichtskonzeptes im Rahmen einer Gesamtkonferenz durch eine Ernährungsberaterin des zuständigen Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR)
  2. Information für die Eltern im Rahmen eines Elternabends, falls gewünscht
  3. Vermittlung einer Ernährungsfachkraft, die die vier fortführenden Unterrichtseinheiten des Konzeptes im 3. und 4. Schuljahr durchführt. [Hinweis: Die hierfür anfallenden Kosten (90,- Euro/ UE) müssen dann von anderer Seite (Sponsoren, Förderverein, Eltern) aufgebracht werden.

Foerdervoraussetzungen.pdfFoerdervoraussetzungen.pdf

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