GQS Termine fürJuli 2024

Stand: 06/26/2024

Landwirtschaft
Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestartet

Im Zeitraum vom 24.06. – 19.07.2024 können Erstanträge für die landwirtschaftlichen Agrarumweltmaßnahmen, den Vertragsnaturschutz sowie die ökologische Wirtschaftsweise gestellt werden. Die Grundsätze finden Sie unter:

https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Agrarumweltprogramm-EULLa/Grundsaetze/EULLa-Grundsaetze-GAP-2023-2027

Mitteilungen über die Tierhaltungen nach § 55 TAMG

HIT- Eintragungen für das 1. Halbjahr 2024

Für neu meldepflichtige Betriebe (beachte Änderung des TAMG zum 01.01.23)

      · Meldung zur Nutzungsart

      · Meldung zum Betrieb (Name, Anschrift, Registriernummer)

Meldefrist: 14 Tage nach Haltungsbeginn bzw. nach erfolgten Änderungen

Halbjährliche Meldungen über die Anzahl der gehaltenen Tiere (01.01. bis 30.06.)

      · Anzahl der Tiere zu Beginn des Halbjahres

      · Zugänge während des Halbjahres mit Zugangsdatum

      · Abgänge während des Halbjahres mit Abgangsdatum (auch verendete/getötete Tiere)

Null-Meldung falls kein AB-Einsatz im zurückliegenden Halbjahr (01.01. bis 30.06.) erfolgte.

Meldefrist für alle o.g. Meldungen bis 14.07.

Die Mitteilungspflicht über die Abgabe und Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist vom behandelnden Tierarzt zu erfüllen.

Unter dem beigefügten Link finden Sie weitere Hinweise:
https://youtu.be/aiNB9NgLcVw

GAP-Vertragsnaturschutz Artenreiches Grünland: Nutzung der Fläche über 400 m NN ab 1.07. bis 14.11.
GAP-Vertragsnaturschutz Kennarten: Nachweis der Kennarten bis zum 31.07.
Hierzu auch eine Hilfestellung vom DLR Agrarumwelt: https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Fachinformationen/Download/Kennartenab2023HilfestellungErmittlungBegehungsdiagonaleundErfassungKennartenOeR5
GAP-Vertragsnaturschutz Streuobst: ab 1.07. mulchen zulässig.
GAP-Landwirtschaft Saum und Bandstrukturen: 15.07. beginnt der Pflegezeitraum für mehrjährige Begrünungsmischungen 50-70% mähen oder mulchen
(30-50 % Rückzugsfläche
).

Weinbau
GAP-Vertragsnaturschutz Weinberg:
Freistellungspflege in Weinbergslagen: mulchen ab
1.07. zulässig.
Offenhaltungspflege in Weinbergslagen: mulchen ab
1.07. zulässig.

Aktuelles:

Im hessischen Landkreis Groß-Gerau wurde erstmals am 16.06.2024 die Afrikanische Schweinepest bei einem verendeten Wildschwein nachgewiesen. Mittlerweile wurde der Erreger bei sechs weiteren Wildschweinen bestätigt (Stand 26.06.2024). Das beigefügte Merkblatt zur Afrikanischen Schweinepest vom Landesuntersuchungsamt RLP listet Regeln zur Biosicherheit auf, um das Risiko eines Eintrages zu minimieren und einen Ausbruch zeitnah zu entdecken.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (u. a. die Allgemeinverfügung des Landkreis Mainz-Bingen sowie eine Karte mit dem 15-Kilometer-Schutzradius) sind unter folgendem Link abrufbar:
https://bwv-net.de/top-aktuell/informationen-ueber-die-afrikanische-schweinepest/


Merkblatt_ASP.pdfMerkblatt_ASP.pdf

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