Im Hinblick auf die von der EU im Rahmen von Art. 17 Abs. 3 der DVO (EU) Nr. 809/2014 geforderte georeferenzierte Antragstellung und –bearbeitung musste und muss die Akzeptanz des elektronischen Antrags (eAntrag) der Agrarförderung in der agrarwirtschaftlichen Praxis in Rheinland-Pfalz weiterhin auf einem hohen Stand gehalten werden. Es ist Aufgabe aller beteiligten Institutionen, diese Informationen zur elektronischen Antragsstellung (eAntrag) an die Betriebe weiterzugeben. Hierzu wird die eingesetzte Antragssoftware Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag (LEA) jährlich modifiziert und fortgeschrieben.
Neben der Modifizierung und Fortschreibung der erforderlichen Software ist es unabdingbar, einen landesweit einheitlichen technischen Support für die Antragstellenden in der Agrarförderung zu gewährleisten. Dieser erfolgt über eine Hotline sowie einen Helpdesk im Vorfeld und während des Antragsverfahrens.

Die technische Betreuung, das Beratungsportal, die Hotline und der Helpdesk wurden auf Basis der vom zuständigen Ministerium vorgegebenen Aufgabenstellungen an der Technischen Zentralstelle des DLR R-N-H im Jahr 2016 eingerichtet.
Die Technische Zentralstelle leistet für dieses Verfahren den technischen Support und unterstützt die Antragstellenden bei der Bedienung der eAntrags-Software Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag (LEA).

Weitere Informationen findet man hier:: https://www.eantrag.rlp.de


    www.DLR-RNH.rlp.de