Barrierefreiheit
schwarz / weiss
Einschalten
Animationen
Ausschalten
Darstellung
Fachportale
Agrarmeteorologie
Agrarumwelt
Bienenkunde
Biodiversitaet
Boden
Digitales-AgrarPortal
DLR-RLP
Düngung
Ernaehrungsberatung
Förderung
FZE
Gartenakademie
Gartenbau
Gemüsebau
GQS
Gruenland-Futterbau
Landentwicklung
LEA
Nachwachsende-Rohstoffe
Obstbau
Oekolandbau
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde
Schule
Seniorenernährung
Streuobst
Testportal
Tierhaltung
Vernetzungsstelle
Wasserschutz
Weinbau-Oenologie
Weinmarketing
Zierpflanzenbau
×
Vergrößern oder Verkleinern der Darstellung
Vergrößern:
Strg
und
+
Zum Vergrößern drücken Sie bitte
Strg
und
+
zusammen
Verkleinern:
Strg
und
-
Zum Verkleinern drücken Sie bitte
Strg
und
-
zusammen
Um die Normaleinstellung zu erreichen, drücken Sie bitte
Strg
und
0
.
Alternativ können Sie die mit
+
und
-
beschrifteten Knöpfe im Menü verwenden.
Toggle navigation
Menü
Aktuelles
Termine
Agrarumweltprogramm
Allgemein
GAP-Strategieplan 2023-2027
EULLa
Grundsätze
Grundsätze GAP-Strategieplan 2023-2027
EULLa Grundsätze
Antragsunterlagen
Naturschutz
Agrarwirtschaft und Naturschutz
Partnerbetrieb Naturschutz
Biodiversität
ZNL
Projekte
Fachinformationen
Berechnungshilfen
GAP ab 2023
Merkblätter
Steckbriefe
Download
Service
Ansprechpersonen
DLR
EULLa-Beratung
Agrarwirtschaft und Naturschutz
Vertragsnaturschutz
Kreisverwaltungen
Archiv
PAULa
FUL
Download
Links
Login
©DLR
EULLa UGB: Ausnahmegenehmigung zum Grundfuttererwerb 2020
Startseite
EULLa UGB: -Aktualisierung- Ausnahmeregelung zum Grundfuttererwerb im Programmteil Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung und tiergerechte Haltung im Unternehmen 2019. Aufgrund der starken Trockenheit und den daraus resultierenden Problemen der Tierhalter bei der Versorgung mit Grundfuttermitteln wird eine Ausnahmegenehmigung für den EULLa-Programmteil „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland“ für das gesamte Land Rheinland-Pfalz erteilt: In Ergänzung zu den in den Grundsätzen für die „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland“ unter 3.4 aufgeführten Futtermitteln, die zugekauft werden dürfen, können für das Jahr 2020 weitere Grundfuttermittel wie z. B. Heu und Silage bzw. andere Grünfutterpflanzen erworben werden. Der Zukauf kann durch Schnittnutzung und Transport des Grüngutes oder unmittelbare Beweidung nicht zum Unternehmen gehörender Futterflächen erfolgen. Der Erwerb von Grundfuttermitteln einschl. der Beweidung kann für 2020 abweichend, wie unter 3.4 der Grundsätze aufgeführt, ab sofort erfolgen. Wir machen darauf aufmerksam, dass hierfür ein Antrag des Teilnehmers bei der zuständigen Kreisverwaltung erforderlich ist.
^
Nach oben
Kontakt
Impressum
Erklärung zur Barrierefreiheit
Sitemap
www.dlr.rlp.de
Datenschutz
Suche wird ausgeführt