Düngeverordnung: Regelungen zu organischen und Wirtschaftsdüngern

Stand: 07/30/2018
Die Düngeverordnung (DüV) von 2017 regelt u.a. die Anwendung von organischen Düngern nach guter fachlicher Praxis auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Organische Dünger sind insbesondere Wirtschaftsdünger, Klärschlämme und Komposte.

Wirtschaftsdünger sind Düngemittel, die als Ausscheidungen bei der Haltung von Tieren in der Landwirtschaft (z.B. Gülle, Jauche, Stallmist) oder als pflanzliche Stoffe in der Landwirtschaft (z.B. Aufbereitungsreste, Gärreste) anfallen.

Für N-haltige Düngemittel, und damit auch für organische, ist der Bedarf vor der Anwendung von mehr als 50 kg N/ha und Jahr gemäß DüV zu ermitteln. Dazu müssen die Nährstoffgehalte (insbesondere Gesamt-N und
P2O5, bei Gülle etc. auch Ammonium-N) vor der Aufbringung bekannt sein (Kennzeichnung, fachspezifische Tabellen, Analysen). Eigene Untersuchungen sind zu empfehlen (auf korrekte Probenahme achten).

Das Merkblatt zu Wirtschaftsdünger finden Sie zum Download.

2018 05 Merkblatt DüV Wirtschaftsdünger.pdf2018 05 Merkblatt DüV Wirtschaftsdünger.pdf

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