Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR).
Die Agrarverwaltung Rheinland-Pfalz bestimmt mit den nachfolgenden Regeln die Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit den DLR und eröffnet den Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente gemäß § 3a Abs. 1 VwVfG. 1. Elektronische Kommunikation Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für eine formfreie, elektronische Kommunikation, für die eine Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.), stehen Ihnen alle auf unserer Internetseite www.dlr.rlp.de angebotenen oder auf den Briefköpfen der DLR ausgewiesenen E-Mail-Adressen zur Verfügung. Daneben besteht nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), welcher über § 1 Absatz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, die Möglichkeit einer formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation (siehe Ziffer 2). Eine formgebundene, rechtsverbindliche Kommunikation ist dann erforderlich, wenn beispielsweise eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet (wie z.B. bei der Einlegung eines Widerspruchs) und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. 2. Zugangseröffnung für die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation Die DLR bieten Ihnen die Möglichkeit zur formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation an. Wir eröffnen diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Regelungen, welche nur für die Kommunikation mit den DLR und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten. 3. Regelungen zur formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation Die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit den DLR erfolgt über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz. Das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einer beliebigen identifizierbaren Absenderin/einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der DLR bestimmt sind, nachvollziehbar einzuliefern. Für eine formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur benötigen Sie: • Eine zugelassene Signaturkarte • Ein Kartenlesegerät • Eine Signatursoftware Sofern Sie nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen. Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten richten sich nach den Empfehlungen der Bundesnetzagentur. Die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit den DLR erfolgt über das Portal https://nutzerkonto.service.rlp.de/ Die Nutzung des Nutzerkonto Rheinland-Pfalz setzt zunächst voraus, dass Sie sich entsprechend des Leitfadens registrieren. Danach steht Ihnen ein webbasierter Zugriff auf das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb des Nutzerkonto Rheinland-Pfalz können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die DLR übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen. Um Nachrichten empfangen zu können, ist in Ihrem Konto ausdrücklich die Zugangseröffnung zu erteilen. Die Erteilung der Zugangseröffnung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sogenannten Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein. 4. Nutzung von Dokumenten der DLR Mit dem beschriebenen Kommunikationsweg können Sie auch die auf unserer Homepage (z. B. im Formularcenter) veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden. 5. Hinweise und rechtliche Besonderheiten Landesbetrieb Daten- und Information (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz 5.2 Rechtliche Besonderheiten Nutzungsbedingungen Nutzerkonto Rheinland-Pfalz Das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage der Nutzungsbedingungen, die auf der Internetseite https://nutzerkonto.service.rlp.de/ eingesehen werden können. Durch Nutzung des Nutzerkontos erkennt die Nutzerin/der Nutzer die Bedingungen an.
Sicherheitshinweise Eine rechtsgültige, qualifizierte, elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen (siehe 3.). Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung der Absenderin/ des Absenders gewährleistet werden. Die Absenderin/der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch die PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von der Kundin/dem Kunden übermittelt, für die/den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als von der Absenderin/vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für die Absenderin/den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
Gewährleistung/Haftung Die Nutzung der VPS erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die DLR übernehmen keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die DLR sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Datenschutz Absenderin/Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. | |||||||||
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