Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr
und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
(Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO)
in Flurbereinigungsverfahren

Diese Datenschutzerklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren verarbeitet werden. Ferner möchten wir Sie über Ihre Rechte gemäß DS-GVO informieren.

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortliche Stelle nach Art. 13 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO sind die
Dienstleistungszentren Ländlicher Raum
Details siehe Impressum
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Die verantwortlichen Datenschutzbeauftragen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind im Impressum benannt:
Details siehe Impressum

Rechtsgrundlage
Als Flurbereinigungsbehörde verarbeiten die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e in Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) personenbezogene Daten natürlicher Personen.

Verarbeitungszweck
Wir erheben, verarbeiten und speichern derartige Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten, soweit dies zur Bearbeitung des Flurbereinigungsverfahrens erforderlich ist.

Quellen
Diese Daten werden direkt bei den Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten sowie aus öffentlichen Büchern wie beispielsweise dem Grundbuch und Kataster erhoben oder über Meldeportale, Geoportale, die Meldebehörden der Gemeinden, andere Behörden oder frei zugängliche Verzeichnisse ermittelt.

Soweit personenbezogene Daten direkt bei Ihnen abgefragt werden, sind Sie zu deren Angabe rechtlich verpflichtet (Mitwirkungspflicht).

Dies gilt auch beim Freiwilligen Landtausch. Geben Sie als daran beteiligte Person Ihre personenbezogenen Daten nicht an, so kann der Freiwillige Landtausch nicht angeordnet beziehungsweise durchgeführt werden.

Kategorien personenbezogener Daten
Regelmäßig handelt es sich um die folgenden Daten:
  • Kommunikationsdaten,
  • Angaben zum Geburtsdatum,
  • Angaben zur Bankverbindung,
  • Angaben zu wertbeeinflussenden Faktoren von Grundstücken sowie
  • Angaben zu Eigentums- und Besitzverhältnissen (zum Beispiel Grundbucheintragungen).

Empfänger personenbezogener Daten
Diese Daten werden, soweit für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahren erforderlich, innerhalb der Flurbereinigungsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz und an
  • die jeweils zuständige Teilnehmergemeinschaft
  • sowie ggf. die Aufbaugemeinschaft
  • den Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz,
  • die zur Berichtigung der öffentlichen Bücher zuständigen Stellen,
  • das für die Führung der Landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank zuständige Ministerium,
  • das Finanzamt sowie
  • in die Verfahrensbearbeitung eingeschaltete IT-Dienstleister weitergegeben.

Gegebenenfalls kann eine der Verfahrensdurchführung dienende Weitergabe an einzelne, verfahrensbeteiligte Personen (bei entsprechender Rechtsgrundlage oder mit Einwilligung der Betroffenen) sowie an öffentliche oder andere Stellen (unter anderem zu Zwecken der Archivierung) erforderlich sein.

Aufbewahrungsdauer
Die genannten personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens gelöscht, sofern sie nicht nach gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren und/oder an das Landesarchiv abzugeben sind.

Ihre Rechte als betroffene Person

1. Auskunftsrecht
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und, sofern dies der Fall ist, ein Recht auf Auskunft über diese Daten sowie ein Recht auf weitere in Art. 15 DS-GVO genannte Informationen (beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung) im vorliegenden Flurbereinigungsverfahren.

Auskunft über gespeicherte Daten gibt die Flurbereinigungsbehörde aufgrund schriftlicher (per Post) oder elektronischer (per E-Mail) Anfrage an oben stehende Kontaktdaten.

2. Recht auf Berichtigung
Darüber hinaus können Sie gemäß Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung unrichtiger Daten sowie, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, eine Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.

3. Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)
Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO das Recht zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden beziehungsweise alternativ entsprechend Art. 18 DS-GVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten vorgenommen wird.

4. Widerspruchsrecht
Unter den Voraussetzungen des Art. 21 der DS-GVO können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen.

5. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben ferner gemäß Art. 77 der DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, sofern Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.

Zuständig für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz dieses Bundeslandes. Für Rheinland Pfalz ist die Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Anmerkung zur DS-GVO
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG wird kurz als Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bezeichnet. Sie ist im Amtsblatt der EU L119 vom 04. Mai 2016 veröffentlicht und in deutscher Sprache im Internet unter der Adresse https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0679 nachzulesen. Die DS-GVO ist dort auch in anderen europäischen Sprachen abrufbar.


    www.Landentwicklung.rlp.de