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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


A 63 KL-Ost-Mehlingen [21830]      Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Zust. Dienststelle: DLR Westpfalz mit Dienstsitz: Kaiserslautern
 
 
Flurbereinigungsplan rechtskräftig

Im Unternehmensflurbereinigungsverfahren A63 Kl-Ost-Mehlingen
Landkreis Kaiserslautern ist der durch die Nachträge 1 bis 3 geänderte Flurbereinigungsplan seit dem 12.05.2011 unanfechtbar. Gleichzeitig sind die mit dem Flurbereinigungsbeschluss sowie den Änderungsbeschlüssen vom 22.02.2006, 19.04.2007 und 01.04.08 angeordneten "zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgehoben.

Näheres kann der Bekanntmachung unter Nr. 4 entnommen werden.
 
letzte Aktualisierung: 10/22/2013
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 

Das Verfahrensgebiet erstreckt sich im wesentlichen über die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der Gemarkungen Mehlingen, Neukirchen und Baalborn. Die bebauten Ortslagen von Mehlingen und Baalborn sowie der Niedermehlingerhof und der Fröhnerhof liegen außerhalb des Verfahrens.

Die aktuelle Abgrenzung des Verfahrensgebietes kann der nebenstehenden Karte entnommen werden. Durch Anklicken öffnet sich eine vergrößerte Darstellung in einem neuen Fenster.
Die Karte steht zudem als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Unterstützung einer eigentums- und umweltverträglichen Herstellung von Infrastrukturmaßnahmen

insbesondere: Vermeidung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur, die durch den Bau der A 63 entstehen, und Verteilung des Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Bekanntgabe und Anhörung zum Nachtrag I am 19.05.2008

Informationstermin Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung" am 13.05.2008

Vorzeitige Ausführungsanordnung zum 20.11.2008



Bekanntgabe der Masselandvergabe am 10.09.2010
Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans a63mehlingen_unanfechtbarkeit.pdf

 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Albert Urschel
Anschrift:
Mittelstr. 16, 67678 Mehlingen
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Rudolf Hemmer, Fröhnerhof 10, 67678 Mehlingen
Hans-Peter Christmann, Kehrstraße 6, 67678 Mehlingen
Karlheinz Hemmer, Niedermehlingerhof 3, 67678 Mehlingen
Hans Werner Bayer, Hauptstraße 63, 67678 Mehlingen
Hermann Fellmann, Flurstraße 1, 67678 Mehlingen
Johannes Schäfer, Otterbergerstr. 2a, 67678 Mehlingen
 
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12
Email:
Landentwicklung-Westpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Junk, Willi
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Martin, Andreas
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Kleber, Jochen
Sachgebietsleiter Landespflege:
Gillenberger, Gabriele
Sachgebietsleiter Bau:
Roth, Christoph
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Verfahrensgröße:
1393.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
479
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Enkenbach-Alsenborn, Kaiserslautern, Mehlingen, Otterberg, Sembach
 
 
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